Am Donnerstag soll das Urteil gegen die Neonazis Sebastian T. und Tilo P. fallen. Und der Berliner Untersuchungsausschuss bekommt die Ermittlungsakten. Eine Grundsatzfrage wird aber nicht entschieden. Kurz vor der Urteilsverkündung zu zwei mutmaßlich rechtsextremistischen Brandanschlägen am Donnerstag hat die Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts I die Ermittlungsakten für den Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Neukölln-Komplex freigegeben. Damit bleibt eine grundsätzliche Frage zum Verhältnis von Justiz und Parlament wohl unbeantwortet: Der Verfassungsgerichtshof muss nicht mehr über die Klage des Ausschusses gegen das Landgericht I zur Herausgabe der Akten während eines laufenden Strafprozesses entscheiden. Parlament wie auch Strafjustiz kommen ohne Schaden heraus aus dem Fall. Die Vorsitzende Richterin der Kammer, Susann Wettley, will am Donnerstag im Berufungsprozess das Urteil gegen die beiden angeklagten Neonazis, Sebastian T. und Tilo P., verkünden. Sie gelten als Hauptverdächtige in der rechten Anschlagsserie in Berlin-Neukölln, die im Fokus der Arbeit des Untersuchungsausschusses steht.
via tagesspiegel: Untersuchungsausschuss zu rechtsextremer Anschlagsserie: Berliner Landgericht gibt vor Urteil Akten zum Neukölln-Komplex frei