Ein Bauunternehmen in der Oberlausitz hat ein Recherchekollektiv wegen dessen Aussagen, dass in der Firma rechtsradikale Äußerungen getätigt und geduldet würden, verklagt. Das Landgericht Dresden hatte in erster Instanz zugunsten der Firma entschieden. Dagegen hat das Recherchekollektiv Berufung eingelegt. Am Dienstag wurde am Oberlandesgericht Dresden das Urteil verkündet. Das Oberlandesgericht erklärt Publikation in Teilen für zulässig. Beide Streitparteien sehen sich bestätigt. Hentschke will gegen die Uni Leipzig vorgehen. Im Rechtsstreit zwischen einem Recherchekollektiv und der Bautzner Firma Hentschke Bau mit ihrem Geschäftsführer Jörg Drews ist das Urteil gefallen. Laut dem Oberlandesgericht Dresden darf die Aussage einer anonymen Quelle über rechtsradikale Gespräche im Pausenraum der Firma nicht weiter veröffentlicht werden. Dafür habe das Recherchekollektiv – so die Richter – keine ausreichenden Beweise vorgetragen. Künftig darf aber publiziert werden, dass die Baufirma durch eine AfD-Parteispende von 19.500 Euro und die Teilfinanzierung von medialen Auftritten extrem rechter Akteure rechte Strukturen in Ostsachsen befördert habe. “Die Schlussfolgerung daraus, der Kläger falle durch extrem rechtes Engagement auf – diese Äußerung ist im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig”, sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. (…) Mit dem Richterspruch am heutigen Dienstag zeigten sich beide Seiten zunächst zufrieden: “Wir bewerten das Urteil grundsätzlich positiv”, sagte Silvio Lang vom VVN-BdA. Das Zentrale sei, dass man Herrn Drews als Unterstützer rechter Netzwerke bezeichnen darf. Auf den Pausenraumvorfall könne man gut verzichten, das sei nur ein ergänzender Sachverhalt gewesen, so Lang. 15 Grad Research will nun den entsprechend gekürzten Absatz über das Bauunternehmen wieder in seine Veröffentlichung hineinnehmen. 00:43 AUDIO Silvio Lang: “Wir haben Recht bekommen.” Auch Hentschke Bau sieht sich als Sieger der Auseinandersetzung: Das Gericht habe entschieden, dass die Lüge, in einem Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu rechtsradikalen Äußerungen gekommen, verboten bleibt
“Ich werde euch säubern!” Mord aus Schwulenhass: Mehr als zwölf Jahre Haft für Täter
Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen 35-Jährigen wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten. In einer Gemeinschaftsunterkunft hatte er einen schwulen Mitbewohner mit einem Messerstich ins Herz getötet. Wegen Mordes aus Hass Read more