Gregor von Bismarck hat im Sachsenwald ein Steuerparadies für Briefkastenfirmen eingerichtet. Zwei der Firmen hat die Linke Hamburg nun angezeigt. Eine Waldhütte des Bismarck-Erben Gregor von Bismarck im Sachsenwald in Schleswig-Holstein steht durch Recherchen der Informationsplattform „Frag den Staat“ und der Satireshow „ZDF Magazin Royal“ im Fokus medialer Aufmerksamkeit. Sie ist offenbar Scheinsitz von 21 teils millionenschweren Firmen wie die Logistikgruppe Aves One GmbH und der Energie-Investor Luxcara Energy GmbH, die die Adresse mitten im Wald als Briefkastenfirma nutzen – sie begehen Steuerflucht. Briefe des Rechercheteams, adressiert an die Firmen in der Waldhütte, gingen stattdessen an die jeweiligen Firmensitze in Hamburg. Dort scheint die wirkliche Geschäftstätigkeit stattzufinden. Aufgrund des Anfangsverdachts auf Steuerhinterziehung hat am Dienstag David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion, Anzeige gegen Aves One und Luxcara Energy erstattet. Steuern fließen nicht an den Staat Das Team von Satiriker Jan Böhmermann und „Frag den Staat“ hatte vor Ort zwei Monate lang mit Wildkameras dokumentiert, dass viele Wildschweine, aber nur wenige Menschen die Auffahrt zum vorgeblichen Büro nutzten. Das fiel vor allem durch leere Schreibtische, leere Papierkörbe und leere Aktenordner auf. Für die Firmen ist die Adresse attraktiv, weil der Gewerbesteuerhebesatz dort klein ist: Seit 1958 liegt er bei 275 Prozent – 200 Prozent weniger als in Hamburg. Auch in den umliegenden Gemeinden liegt der Hebesatz mit mindestens 380 Prozent weit höher. Den niedrigen Steuerhebesatz im Sachsenwald hat kein Gemeinderat beschlossen und keine Kommune wird von den Steuereinnahmen der 21 Firmen finanziert. Das Steuergeld fließt in die Gutsverwaltung – und kommt damit am Ende vor allem dem Gutsherrn zugute, dem der Wald und auch die Hütte in dessen Zentrum gehören: Gregor Graf von Bismarck, ein Ururenkel von Reichskanzler Otto von Bismarck. Der Sachsenwald ist auf dem riesigen betroffenen Areal unbewohnt und er ist keiner der umliegenden Gemeinden zugeordnet: Er ist ein sogenanntes „gemeindefreies Gebiet“. Die öffentliche Verwaltung obliegt hier dem Besitzer des Waldes, dem Gutsherrn – ein Anachronismus aus dem 19. Jahrhundert; für die meisten betroffenen Gebiete in Schleswig-Holstein hatte ein Gesetz von 1927 diesen rechtlichen Sonderstatus abgeschafft, doch der Sachsenwald in Besitz der Bismarck-Erben war damals explizit ausgenommen worden
via taz: ZDF-Recherche zu Steuerparadies im Wald Dem Grafen, was des Grafen ist