Mit deutlicher Mehrheit distanzierte sich vorige Woche die Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer auf ihrer Mitgliederversammlung von ihrem Rechtsaußen-Mitglied Ulrich Vosgerau. Christian Rath beschreibt, wie es dazu kam, und ordnet ein. Die Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer (VDStRL) galt jahrzehntelang als Hort des knorrigen Konservatismus. (…) Die VDStRL führt jährlich eine Fachtagung mit je zwei wissenschaftlichen Referaten zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht durch. Die Tagungen sind nicht öffentlich, aber die Referate werden in Tagungsbänden (VVDStRL) publiziert, wobei traditionell die Fußnoten den meisten Raum einnehmen. Der AfD-nahe Ulrich Vosgerau Inzwischen hat die VDStRL rund 800 Mitglieder. In der Regel werden Ö-Rechtler nach der Habilitation auf Antrag der Kolleg:innen des Fachbereichs beziehungsweise der Fakultät aufgenommen. Eines der Mitglieder ist Ulrich Vosgerau. Er hatte 2015 im Zusammenhang mit Kanzlerin Merkels Flüchtlingspolitik den Begriff “Herrschaft des Unrechts” geprägt, den dann Innenminister Horst Seehofer bekannt machte. In der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung engagierte sich Vosgerau als stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums. Immer wieder berät und vertritt Vosgerau die AfD bei Klagen am Bundesverfassungsgericht, zuletzt in den Verfahren um parteinahe Stiftungen (AZ. 2 BvE 3/19) und um die Parteifinanzierung (Az. 2 BvE 5/18). Den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke vertrat er in diesem Jahr vor dem Landgericht Halle, als dieser wegen Verwendung von NS-Kennzeichen angeklagt und verurteilt wurde. Im Dezember 2023 nahm Vosgerau am Treffen des “Düsseldorfer Forums” um den rechtsextremistischen Zahnarzt Gernot Mörig in Potsdam teil, bei dem unter anderem der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner seinen Remigrations-Plan vorstellte. Vosgerau selbst sprach über Probleme der Briefwahl. Als die Plattform Correctiv im Januar 2024 über das Potsdamer Treffen berichtete, geriet auch Vosgerau öffentlich unter Druck. (…) Die 83. Jahrestagung der VDStRL fand vom 9. bis 11. Oktober 2024 an der Universität Luzern statt. Die Mitgliederversammlung war für den Nachmittag des ersten Tags terminiert. Rund 230 Mitglieder nahmen teil. Vosgerau war nicht gekommen. Er habe in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt an einem wichtigen Meeting mit Mandanten teilnehmen müssen, ließ sein Anwalt Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte) ausrichten. Vosgerau war allerdings auch in den Jahren zuvor bei den Jahrestagungen kaum noch anwesend. Nach Darstellung aus Teilnehmerkreisen verlief die Diskussion durchaus lebhaft. Inhaltlich verteidigte niemand Vosgerau, umstritten war aber, ob und warum die Vereinigung hierzu Stellung nehmen soll. Manche fürchteten, dass die VDStRL sich nun regelmäßig von Positionen und Handlungen einzelner Mitgliedern distanzieren soll. In der Diskussion ging es allerdings nur um Vosgerau, nicht um andere Mitglieder wie Dietrich Murswiek, der auch schon Gutachten für die AfD erstellt hat, oder Michael Elicker, der die AfD zuletzt im BVerfG-Verfahren um Ausschussvorsitzende (2 BvE 10/21) vertrat. (,..) Dem Distanzierungsantrag stimmten dann laut table media 132 Mitglieder zu, bei 73 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen. Die Debatte und der Beschluss scheinen eher der Selbstvergewisserung als der Außendarstellung gedient zu haben. Auf der Webseite der VDStRL ist der Beschluss jedenfalls nicht zu finden.

via lto: Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer Die Dis­tan­zie­rung von Ulrich Vos­gerau