Das Landgericht Erfurt verpflichtet die AfD, klagenden Medien gleichberechtigten Zugang zu ihrer Wahlparty zu gewähren wie anderen Medienvertretern. Die Partei hält sich nicht daran und lässt lediglich Rechtsaußen-Medien rein. Nun verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld. Die AfD Thüringen hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt verstoßen, mit dem ihr auferlegt worden war, mehreren klagenden Medien in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlparty am Abend der Landtagswahl am 1. September zu gewähren. Nun hat das Landgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000 Euro gegen den AfD-Landesverband festgesetzt. Dies geht aus einem WELT vorliegenden Beschluss der 9. Zivilkammer des Gerichts vom Montag hervor. Das Landgericht hatte zuvor mit Urteil vom 31. August eine einstweilige Verfügung aufrechterhalten, mit der die AfD verpflichtet werden sollte, den klagenden Medien – darunter auch die im Medienunternehmen Axel Springer erscheinenden Medien WELT und „Bild“ – entsprechenden Zugang zu gewähren. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld angedroht. Die AfD hatte daraufhin erklärt, bei der Wahlveranstaltung in Erfurt überhaupt keine Medienvertreter mehr zuzulassen. Im Gerichtsbeschluss vom Montag heißt es nun: „Entgegen seiner Behauptung ließ der Schuldner jedoch Vertreter einiger Medien, die dem Schuldner nahe stehen, auf seiner Wahlveranstaltung zu.“ Dabei habe es sich um mehrere Vertreter von „Compact“, um Götz Kubitschek vom neurechten Theoriemagazin „Sezession“ sowie mehrere Vertreter des „Filmkunstkollektivs“ gehandelt, das der rechtsextremen Identitären Bewegung nahesteht. Die AfD habe damit „schuldhaft gegen die auferlegte Pflicht verstoßen“, heißt es im Urteil weiter. Darin heißt es außerdem: „Die Vertreter der AfD, Björn Höcke (Landeschef, Anm. d. Red.) und Torben Braga (Vize-Landeschef, Anm. d. Red.), hatten Kenntnis davon, dass diese Medienvertreter auf der Wahlveranstaltung anwesend waren und von dieser – teilweise durch Übertragung von Live-Bildern (‚Compact-TV‘) – berichteten. Anderen Journalistinnen und Journalisten verweigerte der Schuldner hingegen den Zutritt zu der Wahlveranstaltung.“
