Der Landkreis Bautzen darf die Stelle der Ausländerbeauftragten nicht abschaffen. Das teilte das sächsische Sozialministerium mit. Zuvor hatte der Kreistag einem entsprechenden AfD-Antrag mehrheitlich zugestimmt. Der Landkreis Bautzen darf die Stelle der Ausländerbeauftragten nicht abschaffen. Wie das sächsische Sozialministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte, ist der entsprechende Kreistagsbeschluss vom Montag unzulässig. Auf Antrag der AfD hatte der Kreistag am Montag mit Stimmen weiterer Parteien entschieden, die Stelle der Ausländerbeauftragten zu streichen. Die Kreisräte stimmten mit 47 zu 30 Stimmen für die Abschaffung des Postens. Sieben Personen enthielten sich. Der AfD-Fraktionsvorsitzende hatte eine geheime Wahl beantragt, “damit die Kreisräte nach ihrem Gewissen abstimmen können”. Das sächsische Sozialministerium hält diesen Vorgang für unzulässig und bestätigt MDR SACHSEN, dass es im Landkreis Bautzen weiter einen Beauftragten für die Belange von Ausländerinnen und Ausländern geben muss. Die Rechtslage sei klar, so das Ministerium. Das neue sächsische Integrations- und Teilhabegesetz schreibe vor, dass der Posten hauptamtlich besetzt werden muss. “Es ist falsch zu behaupten, dass die Aufgabe des Ausländerbeauftragen durch die Streichung in der Landkreisordnung entfallen ist”, hieß es in der Antwort.

via mdr NACH AFD-ANTRAG Bautzen: Kreistagsbeschluss zur Abschaffung des Ausländerbeauftragten unzulässig