#Bundesverwaltungsgericht – Rechtsextremes #Compact-Magazin klagt gegen Verbot

Das Bundesinnenministerium sieht das Compact-Magazin als “Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” und hat es vergangene Woche verboten. Jetzt klagt das rechtsextreme Medium vor dem Bundesverwaltungsgericht.Das rechtsextreme Magazin Compact wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das Magazin vergangene Woche verboten. Die Publikation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, teilte das Ministerium zur Begründung mit. Die SPD-Politikerin bezeichnete Compact als “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”. Es hetze “auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie”. Auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH wurde verboten.Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt.

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siehe auch: Nach Vereinsverbot durchs BMI – Com­pact klagt vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt. Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme Compact-Magazin verboten und aufgelöst. Dagegen wehrt sich die Gesellschaft nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der Fall könnte bald weitere Gerichte beschäftigen. Um die Auflösung der Compact-Magazin GmbH und die Einziehung ihrer Vermögenswerte zu stoppen, hat die Gesellschaft Eilantrag und Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingereicht. Das bestätigte das Gericht auf LTO-Anfrage am Donnerstag. Laut einem Sprecher gingen Klage (Az. 6 A 4.24) und Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) am Mittwochabend beim Gericht ein. Die Compact-Magazin GmbH klagt damit gegen das Vereinsverbot, das das Bundesinnenministerium (BMI) auch gegen die Conspect Film GmbH erlassen hatte. Mit der Klage in der Hauptsache soll das Vereinsverbot aufgehoben werden. Um in der Zwischenzeit einen Vollzug des Verbots zu verhindern, ist ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht worden. Laut Verbotsverfügung ist das Verbot nämlich sofort vollziehbar. Um diese Wirkung aufzuheben, braucht es einen erfolgreichen Eilantrag. Das Magazin darf seit dem Verbot nicht mehr erscheinen. Seine Webseiten wurden gesperrt. Die Verträge von Mitarbeitern sind de facto aufgelöst, denn ihr Arbeitgeber darf nicht mehr existieren.

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