Nach Rassismus-Vorwürfen gegen den Vizepräsidenten und Richter am Geraer Verwaltungsgericht soll dieser künftig keine Asylverfahren mehr betreuen. Das entschied das Präsidium des Gerichts. Richter anderer Kammer zugewiesen Vizepräsident Bengt-Christian Fuchs sei als Akutmaßnahme der dritten Kammer des Gerichts zugewiesen worden, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Michael Obhues. Diese Kammer betreut unter anderem das Straßenverkehrsrecht, das sonstige Wirtschaftsrecht oder das Telekommunikationsrecht. Präsident Obhues zufolge werden auch dienstrechtliche Schritte weiterhin geprüft. Zuvor hatten die “Taz” und der MDR Vorwürfe gegen den Richter veröffentlicht. Hintergrund sind interne Forenverläufe, die die „Autonome Antifa Freiburg“ (AAF) auswerten konnte: In einem Studentenverbindungsforum namens “Tradition mit Zukunft” (TraMiZu) hatte sich ein Nutzer mit dem Namen “Bengt-Christian Fuchs” und später als “Fuchs Benedikt” in Facebook-Gruppen über Jahre rassistisch, homophob und frauenfeindlich geäußert. Bengt ist die schwedische Form des Namens Benedikt. Dabei fiel nicht nur das N-Wort oder der Begriff “Schwuchteln” – der Nutzer bezeichnete beispielsweise Sinti und Roma auch als “Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche”. Die Details des Nutzeraccounts und Aussagen anderer Mitglieder des mittlerweile abgeschalteten Forums lassen darauf schließen, dass es sich bei dem Nutzer tatsächlich um den Richter handelt.
via mdr: UNTERSUCHUNG Nach Rassismus-Vorwürfen: Richter aus Gera nicht mehr für Asylverfahren zuständig
siehe dazu auch: Der Tradition keine Zukunft Communiqué vom 28.06.2024. Bengt Fuchs betreibt als stellvertretender Präsident des Verwaltungsgerichts Gera politische Justiz. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/8222) auf eine Kleine Anfrage der damaligen Bundestagsfraktion der Linkspartei (BT-Drucksache 20/7833) zur Asylstatistik hervor, die in einem MDR-Artikel vom November 2023, in einem Exakt-Beitrag vom Februar 2024 und in einem taz-Artikel vom April 2024 thematisiert wurde. Die Medien kommen nach Auswertung der Daten übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Anerkennungsquoten von Asylanträgen bei Richter Fuchs (und seinem Richterkollegen und Mediensprecher des Geraer Verwaltungsgerichts Bernd Amelung) signifikant niedriger als bei anderen Richtern an anderen Verwaltungsgerichten sind. Im Klartext: Fast niemand bekommt einen asylrechtlichen Aufenthaltsstatus vor dem Verwaltungsgericht Gera. Zwar konnten die Medien den beiden Richtern eine Nähe zur AfD nachweisen, die beide aber auch gar nicht verstecken, da sie gesetzlich nicht verboten ist. Anders als beim ehemaligen Richter am Landgericht Dresden Jens Maier oder dem ehemaligen Freiburger Staatsanwalt Thomas Seitz sind von Bengt Fuchs bisher keine Verstöße gegen das Mäßigungsgebot für Richter (§ 39 DRiG) bekannt. Aufgrund der im Grundgesetz festgeschriebenen richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) ist das Thüringer Justizministerium bisher nicht eingeschritten und würde das auch erst tun, wenn „Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt ist“. Auch eine Strafanzeige des Flüchtlingsrats Thüringen gegen Richter Fuchs wegen des Verdachts der „Rechtsbeugung“ (§ 339 StGB) aufgrund seiner „deutlich abweichenden Entscheidungspraxis“ in Asylverfahren war erfolglos. Die Staatsanwaltschaft Gera prüfte zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Bengt Fuchs, doch aus ihrer Sicht lagen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vor, wie im Gesetz gefordert (§ 152 Abs. 2 StPO); Rechte #Richter und #Burschenschaften : Der Alte Herr und das Netz. Hat ein Richter aus Gera auf einer Internetplattform rechten Hass verbreitet? Er bestreitet, „BeFuchs287“ zu sein. Gesetz ist Gesetz. An seiner richterlichen Unabhängigkeit möchte Bengt-Christian Fuchs keine nachhaltigen Zweifel aufkommen lassen. Fuchs ist Vizepräsident am Verwaltungsgericht Gera. In den vergangenen Monaten stand das Gericht sowie der Richter wegen Entscheidungen in Asylverfahren in der öffentlichen Kritik, auch die taz berichtete. Eine „Kampagne“, sagt Fuchs nun im Gespräch mit der taz. Der Richter entscheidet an dem thüringischen Gericht oft selbst in Asylverfahren. Eine kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung hatte jedoch gezeigt, dass an diesem Gericht die Chance für eine erfolgreiche Klage statistisch gering ist.