Im ARD-Sommerinterview hat AfD-Chef Chrupalla zum Teil mit falschen Zahlen argumentiert. Zudem ließen sich einige Forderungen rechtlich gar nicht umsetzen. Die Aussagen im Faktencheck. (….) Zu Beginn des Interviews ging es um Migration und Abschiebungen. So behauptete Chrupalla unter anderem, dass in Deutschland zwischen 250.000 und 300.000 Menschen ohne Bleiberecht leben würden, die sofort abgeschoben werden müssten. Das ist irreführend. Zwar lebten in Deutschland zum Stichtag 31. Dezember 2023 242.642 ausreisepflichtige Menschen. Dazu zählen abgelehnte Asylbewerber, aber auch ausländische Studierende, Arbeitnehmer oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Der Anteil der abgelehnten Asylbewerber liegt bei knapp 60 Prozent.Das bedeutet allerdings nicht, dass sie auch direkt abgeschoben werden können. Denn ein Großteil der ausreisepflichtigen Menschen gilt als geduldet – etwa 80 Prozent. Geduldete Menschen können aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden, zum Beispiel aufgrund ihrer familiären Situation, dem Fehlen von Reise- und Ausweisdokumenten oder weil es kein Abschiebeabkommen mit dem Herkunftsland gibt. (…) Die Zahl der Menschen, die als unmittelbar ausreisepflichtig gelten und abgeschoben werden könnten, liegt daher insgesamt nur bei rund 48.700. Zudem wird nicht erfasst, wie viele von ihnen bereits freiwillig ausgereist sind. Chrupallas Behauptung, die Täter von Bad Oeynhausen und Mannheim hätten schon lange vor der jeweiligen Tat abgeschoben werden müssen, ist zumindest für den Fall in Mannheim irreführend. Da der Täter vorher offenbar nicht kriminell in Erscheinung getreten ist, nicht als Gefährder galt und zudem ein Kind mit einer deutschen Staatsbürgerschaft hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er überhaupt hätte abgeschoben werden können. Hinzu kommt, dass es kein Abschiebeabkommen mit Afghanistan gibt.

via tagesschau: Falsche und irreführende Aussagen von Chrupalla im ARD-Sommerinterview – Aussagen Chrupallas im Faktencheck