Es ist ein leichter Rückgang, doch insgesamt steigt die Zahl der gesuchten Rechtsextremen seit Jahren. Die Linke fordert mehr Fahndungsdruck. Sie werden gesucht wegen Diebstählen oder Betrugsdelikten, aber auch wegen politisch motivierten Gewalttaten. Die Zahl der Rechtsextremen, die mit offenen Haftbefehlen gesucht werden, liegt weiter auf hohem Niveau. Zum jüngsten Stichtag am 29. September 2023 gab es bundesweit 776 Haftbefehle gegen insgesamt 597 Personen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Linken-Anfrage im Bundestag hervor. Damit liegt die Zahl hinter der vom Herbst 2022, als es 915 offene Haftbefehle gegen 674 Personen aus dem rechten Spektrum gab – der bisherige Höchststand. Bis dahin waren die Haftbefehle über die Jahre immer weiter angestiegen: 2012 lag die Zahl der Gesuchten noch bei 266. Die Zahlen sind Momentaufnahmen zum jeweiligen Stichtag, der halbjährlich abgefragt wird. (…) Bei 18 Personen gab es Erkenntnisse, dass diese sich in Polen aufhielten, 12 sollen in Österreich gewesen sein und sieben in der Schweiz. Ein Haftbefehl war bereits seit zehn Jahren offen, insgesamt 104 waren es seit immerhin zwei Jahren.

via taz: Fast 800 offene Haftbefehle :Wo sind all die Neonazis hin?

siehe auch: Offene Haftbefehle gegen Personen des rechten Spektrums. Zum Stichtag 29. September 2023 haben laut Bundesregierung bundesweit insgesamt 776 offene, das heißt noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 597 Personen vorgelegen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. Hinzu kommen vier Haftbefehle ausländischer Behörden zwecks Auslieferung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11105) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10824) weiter ausführt. Danach lag insgesamt 27 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde, überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. 132 weitere Haftbefehle bestanden den Angaben zufolge wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind laut Vorlage dem Bereich der Allgemeinkriminalität wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verkehrsdelikte und anderem zuzuordnen.


0 Comments

Leave a Reply

Avatar placeholder

Your email address will not be published. Required fields are marked *