In der scheinbaren Anonymität des Netzes fühlen sich Hater wohl. Das Bundeskriminalamt holte jetzt zum Schlag gegen Urheber von Frauenhass-Postings aus. Den heutigen Weltfrauentag haben Strafverfolger zum Anlass genommen, in einer bundesweiten Aktion gegen die Urheber von Frauenfeindlichkeit im Internet vorzugehen. In elf Bundesländern wurden am Donnerstag 45 Beschuldigte vernommen oder sogar deren Wohnungen durchsucht. Organisiert hatten die Aktionen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Schon im Vorfeld wurden bei weiteren Beschuldigten Maßnahmen ergriffen, teilte das BKA mit. Insgesamt gab es nach Auskunft des BKA 91 Tatverdächtige, davon 81 sind männlich und 10 weiblich. Die männlichen Tatverdächtigen finden sich in nahezu allen Altersgruppen wieder, wobei die Altersgruppen über 40 höher repräsentiert sind, wie heise online auf Nachfrage erfuhr. Die weiblichen Tatverdächtigen finden sich in den Altersgruppen 30 Jahre und aufwärts. Pauschale Verunglimpfungen von Frauen können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2020 als Volksverhetzung strafbar sein. Am jetzigen Aktionstag ermittelten BKA und ZIT unter anderem gegen die Urheber von Postings, in denen Frauen sexualisiert beleidigt oder verleumdet wurden. Auch die Befürwortung von Straftaten wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie die Verbreitung von Folter- und Tötungsvideos sind Gegenstand der Ermittlungen. Die entsprechenden Beiträge wurden auf verschiedenen Online-Plattformen entdeckt.
via heise: Hasspostings gegen Frauen: Razzien in elf Bundesländern
siehe auch: Aktionen in elf Bundesländern Großrazzia gegen Verfasser frauenfeindlicher Hetze. Mehrere Behörden gehen seit dem frühen Morgen bundesweit gegen die Verfasser frauenfeindlicher Posting im Internet vor. Es werde auch gezielt nach möglichen Verbindungen zum politischen Extremismus gesucht. (…) Grundlage für die Initiative sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, in dem bestätigt worden sei, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können (Aktenzeichen 1 RVs 77/20).Zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Frauenfeindlichkeit im Netz, die ZIT und BKA festgestellt haben, gehörten Postings, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zum Versenden von Nacktfotos aufgefordert wurden. Auch entdeckten die Behörden Postings, in denen Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung befürwortet oder sogar Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.