Ein Gericht hat Fotos auf einer Fotocollage von Petr Bystron als verbotene Hitlergrüße gewertet und einen Strafbefehl verhängt. Der AfD-Politiker hat Einspruch eingelegt. Rund vier Monate vor der Europawahl muss sich ein führender AfD-Kandidat wegen der mutmaßlichen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen juristisch verantworten. Bereits Mitte Januar hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron erlassen. Das bestätigte das Amtsgericht München ZEIT ONLINE. Bystron hat gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt – damit könnte es zu einem Gerichtsprozess kommen. Bystrons Anwalt wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück und nannte das Verfahren “abwegig”. Eine Angabe zum Strafmaß machte das Gericht nicht. Nach Informationen von ZEIT ONLINE hatte die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl eine Geldstrafe in hoher vierstelliger Höhe beantragt. Durch Bystrons Einspruch ist allerdings wieder offen, ob es zu einer Strafe kommt oder er doch freigesprochen wird. In dem Verfahren geht es um eine Fotocollage, die Bystron im Juli 2022 auf der Plattform X, damals noch Twitter, gepostet hatte: Kurz nachdem der damalige ukrainische Botschafter Andrij Melnyk abberufen worden war, hatte der AfD-Politiker ein Bild mit der Aufschrift “Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied” getwittert. Darunter waren sechs kleine Fotos zu sehen, auf denen Bundeskanzler Olaf Scholz, Ex-Kanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der SPD-Politiker Martin Schulz und der frühere Bundespräsident Christian Wulff den rechten Arm in die Höhe recken, sowie die frühere First Lady Bettina Wulff den linken Arm. Mittlerweile ist der Beitrag gelöscht.

via zeit: Petr Bystron : Strafbefehl gegen AfD-Abgeordneten wegen umstrittener Fotocollage