1991 starb bei einem Brandanschlag in Saarlouis der Asylbewerber Samuel Yeboah. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Ex-Anführer der dortigen Neonaziszene erhoben. Dem 54-Jährigen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die Anklage war erwartet worden – denn seit nunmehr gut fünf Monaten sitzt Peter St. bereits in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er es war, der mit seiner Äußerung, so etwas wie im Osten müsste auch mal hier in Saarlouis passieren, den entscheidenden Impuls für die Tat gegeben hatte.Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage habe sich der Haupttäter Peter S. in der Nacht zum 19. September 1991 von der Kneipe Bayrischer Hof aus auf den Weg gemacht und das tödliche Feuer in der Asylbewerberunterkunft gelegt – wobei die Bundesanwaltschaft dies lediglich als Beihilfe und nicht als Anstiftung zu Mord wertet. Letzteres würde bei einer Verurteilung ein höheres Strafmaß zur Folge haben.

via tagesschau: Mordfall Yeboah Anklage gegen Saarlouiser Ex-Neonazi-Chef erhoben

sieeh auch: Zweite Anklage im rechts­ex­t­remen Tat­kom­plex Saar­louis. Erst kürzlich wurde der Haupttäter im Fall des Brandanschlags in Saarlouis 1991 u.a. wegen Mordes verurteilt. Nun hat der GBA gegen eine weitere Person im “Yeboah”-Komplex Anklage erhoben. Im 32 Jahre alten Fall des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis hat der Generalbundesanwalt (GBA) gegen eine weitere Person Anklage erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen Peter St., der laut der Anklage eine von “nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie” vertritt, wird Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB). 1991 hatte der Angeschuldigte nach den Ermittlungen des GBA eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene in Saarlouis. Bei einem Treffen mit Gleichgesinnten machte er damals deutlich, dass er die Begehung von – zu dieser Zeit vorwiegend in Ostdeutschland stattfindenden – rassistischen Anschlägen auch in Saarlouis gutheiße. Bei diesem Treffen war auch Peter S. anwesend, der bereits im Oktober 2023 durch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aufgrund des von ihm verübten Brandanschlags zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Urt. v. 09.10.2023, Az. 4 StE 10/22). Peter S. war Überzeugung des GBA ein Untergebener von Peter St., sodass die Aussage des nunmehr Angeschuldigten, “hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren”, den Tatentschluss von Peter S. in hinreichendem Maße beeinflusst und bestärkt habe. Nur wenige Stunden nach dem Treffen verübte Peter S. den Brandanschlag, bei dem ein 27-jähriger Asylbewerber qualvoll verstarb.

Grab von Samuel Kofi Yeboah.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:LoKiLeCh” title=”User:LoKiLeCh”>LoKiLeCh</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link