Laut einem Medienbericht hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die 26-seitige Begründung beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht. Zuvor hatte es Verzögerungen gegeben. Im Prozess um die rechtsextremen Brandanschläge in Berlin-Neukölln hat die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufungsbegründung beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht. Das berichtet die „B.Z.“ unter Berufung auf Justizkreise. Dem Bericht zufolge wurde die 26-seitige Begründung von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers persönlich verfasst. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte den Bericht auf Anfrage zunächst nicht. (…) In der Begründung von Berlins Chefanklägerin Koppers heißt laut „B.Z.“: „Eine Gesamtschau aller Indizien lassen keinen Raum für Zweifel an der Täterschaft …“ Zwar gebe es keine Tatzeugen und DNA-Spuren von Tilo P. seien nicht gefunden worden. Lediglich verdächtige Google-Abfragen zu den Wohnorten des Linke-Politikers Ferat Koçak, dessen Auto Anfang 2018 in Flammen aufgegangen war, sowie eine WhatsApp-Nachricht mit dem Autokennzeichen hätten P. zugeordnet werden können.
via tagesspiegel: Staatsanwaltschaft reicht Berufungsbegründung ein: Prozess zu rechtsextremen Brandanschlägen in Neukölln wird neu aufgerollt