Auf Plakaten gegen die Münchner Drag-Lesung am 13. Juni stellte die AfD einen queeren Menschen als Gefahr für Kinder dar. Für die Staatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt ist der Tatbestand der Volksverhetzung jedoch nicht erfüllt. Das widerwärtige Plakat der AfD gegen die Münchner Drag-Lesung am 13. Juni hat keine rechtlichen Konsequenzen. “In dieser Sache haben wir vor kurzem nach einer intensiven Vorprüfung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil die angezeigte Volksverhetzung tatbestandlich nicht erfüllt ist”, erklärte die Münchner Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage von queer.de. “Es ist sicherlich eine geschmacklose Darstellung, die hohe Schwelle eines strafbaren Verhaltens ist jedoch nicht erreicht”, sagte Pressesprecherin Anne Leiding. “Insbesondere muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen des politischen Meinungskampfes viel hingenommen werden.” Auf den Plakaten mit den Parolen “Hände weg von unseren Kindern!” und “Genderpropaganda verbieten!” stellte die AfD einen queeren Menschen als Gefahr für Kinder dar. Das Motiv, das für die Protestkundgebung der Rechtsaußenpartei gegen die Drag-Lesung der Stadtbibliothek warb, zeigte einen verängstigten Jungen, dem sich von hinten eine geschminkte Person mit Bart und gefärbten langen Haaren in offenkundig übergriffiger Absicht nähert (queer.de berichtete). Der CSD München war “schockiert, entsetzt und fassungslos” über das AfD-Poster. “Bildsprache und Polemik des Plakats erinnern stark an die Propaganda der 30er Jahre. So etwas dürfen wir nie wieder zulassen!”, erklärte CSD-Sprecher Tobias Oliveira Weismantel im Juni.

via queer: “Hände weg von unseren Kindern!” Trotz Hetze nach NSDAP-Vorbild: Keine Ermittlungen gegen die AfD

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