EINIGKEIT BEI ALLEN FRAKTIONEN – AUSSER AFD – Landtag beschließt strengere Regeln gegen Extremisten im Schöffenamt

Extremisten soll der Zugang zum Schöffenamt in Baden-Württemberg erschwert werden. Ein Gesetz dazu hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD beschlossen. Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP in Baden-Württemberg haben sich zusammengetan und einem Gesetz zugestimmt, durch das Menschen mit einer verfassungsfeindlichen Gesinnung in Zukunft keine ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mehr werden können. Kernpunkt ist, dass künftig die Verfassungstreue der Schöffinnen und Schöffen genauer überprüft werden soll. Boris Weirauch, Rechtsexperte von der SPD, sagte im SWR, dass insbesondere rechtsradikale Gruppierungen auf ihre Chance lauerten und ihre Anhängerinnen und Anhänger motivierten, sich als Schöffen zu bewerben. Das Gesetz ist nach Angaben der vier Fraktionen eine Reaktion auf Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidatinnen und Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen. Extremisten hätten auf der Richterbank nichts zu suchen, so Weirauch weiter.

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