Nach höchst umstrittenen Äußerungen von Ex-Bundesverfassungsschutzpräsident und Rechtsausleger Maaßen wollte die CDU-Spitze diesen aus der Partei ausschließen. Das zuständige Kreisparteigericht Thüringen hat dies nun abgelehnt. Die Entscheidung geht aus einem Beschluss des Gremiums hervor, der am Dienstag aus Maaßens Umfeld verbreitet wurde und der dpa vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Grundlage für die Entscheidung sei eine mündliche Verhandlung vom 23. Juni, heißt es in dem Beschluss. Das Kreisparteigericht spricht gegen Maaßen lediglich einen “Verweis” wegen eines Gastbeitrags im Online-Magazin “Die Weltwoche” aus. Vorwurf ist, dass er darin einen “linken Flügel der CDU” zu einer “Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien” zugeordnet hatte. Nach dem Beschluss des Gremiums soll Maaßen auch seine zwischenzeitlich entzogenen Mitgliederrechte wiederbekommen. Der CDU-Bundesvorstand hatte im Februar die Einleitung des Parteiausschlussverfahrens beschlossen. Gerechnet wurde schon damals mit einem längeren, schwierigen Verfahren. Maaßen war in der Vergangenheit mehrfach mit Äußerungen vom rechten Rand aufgefallen. Einer Aufforderung der Parteispitze zum Austritt aus der CDU kam er jedoch nicht nach und hatte in einer Stellungnahme Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens zurückgewiesen. Die CDU-Führung hatte dem 60-Jährigen unter anderem vorgehalten, eine “Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen” zu gebrauchen.

via lto: Parteigericht lehnt Parteiausschluss des Rechtsauslegers ab Hans-Georg Maaßen darf in der CDU bleiben