Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft klagt nun doch den Rechtsextremen Martin Kiese an. Der habe Pressevertreter antisemitisch beleidigt. Im dritten Anlauf kommt es zur Anklage: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will nun doch Martin Kiese wegen Volksverhetzung belangen. Auf einer rechtsextremen Veranstaltung am Volkstrauertag 2020 in Braunschweig hatte das Bundesvorstandsmitglied der Kleinstpartei „Die Rechte“ Journalisten zugerufen: „Judenpresse!“, „Verdammte, Feuer und Benzin für euch!“ und „Judenpack“. Ein kurzes Video des Journalisten Moritz Siman dokumentierte die antisemitische Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte jedoch 2021 und 2022 das Verfahren ein. Am Mittwoch teile der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Christian Wolters, nun aber mit, gegen „einen 53-jährigen Braunschweiger“ werde Anklage wegen Volksverhetzung und Beleidigung erhoben. Die Staatsanwaltschaft hält ihm nun vor, bei einer „Versammlung von etwa 50 Rechtsextremisten auf dem Löwenwall“ in Richtung „mehrerer Pressevertreter“ die inkriminierten Worte geäußert zu haben. (…) In der Mitteilung erklärt Wolters, den Einstellungen hätten „formale Erwägungen zu Grunde“ gelegen. So habe es zum Zeitpunkt der ersten Verfahrenseinstellung insbesondere an wirksamen Strafanträgen zur Verfolgung der Beleidigung gefehlt. Beide Einstellungen beruhten zudem auf der Einschätzung, dass es sich bei den Äußerungen des Beschuldigten (noch) nicht um eine strafbare Volksverhetzung handele. Die neue Bewertung des Tatbestandes ergab sich für die Staatsanwaltschaft aber jetzt „durch die Auswertung historischer Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus“. Ein Leitartikel aus Der Freiheitskampf sei mit entscheidend gewesen, sagte Wolters zur taz. In der Tageszeitung der NSDAP für Sachsen war am 7. März 1931 auf der Titelseite ein Leitartikel mit der programmatischen Überschrift „Nieder mit der Judenpresse“ erschienen.

via taz: Anklage im dritten Anlauf :„Judenpack“ vielleicht doch Hetze