Obwohl laut Corona-Schutzverordnung lediglich ortsfeste Kundgebungen mit höchstens 1.000 Teilnehmer*innen erlaubt waren, liefen am 6. November 2021 zahlreiche „Querdenker“ durch die Leipziger Innenstadt. Mehrere hundert von ihnen landeten auf der Grimmaischen Straße in einem stundenlangen Polizeikessel. Anderthalb Jahre später beschäftigte sich das Leipziger Amtsgericht mit einer Person, die damals dringend aufs Klo musste – und offenbar an ein Polizeiauto pinkelte. Der Vorfall soll sich gegen 19.36 Uhr ereignet haben: Polizeimeister Erik S. beobachtete nach eigener Aussage einen Mann, der etwa 15 Sekunden an die Fahrertür eines Polizeiautos urinierte. Anschließend gab der Polizeibeamte per Funk eine Personenbeschreibung weiter. (…) Amtsrichterin Heike Gunter-Gröne stellte klar, dass Urinieren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt sei. In diesem konkreten Fall würde sich jedoch die Frage stellen, ob der Beschuldigte eine andere Möglichkeit gehabt hätte. Einer der beiden Polizeizeugen war sich sicher, dass es in dem Kessel keine mobilen Toilettenkabinen gab. Außerhalb des Kessels eine Toilette aufzusuchen, war ebenfalls nicht möglich. Gunter-Gröne entschied sich in Anbetracht dieser Umstände, das Verfahren gegen Gregor S. einzustellen. Die Kosten für Anfahrt und Anwalt muss er jedoch selbst tragen. Bei letzterem handelt es sich um Martin Kohlmann, den Vorsitzenden der extrem rechten „Freien Sachsen“.
via l-iz: Polizeiauto angepinkelt: Amtsgericht stellt Verfahren gegen mutmaßlichen „Querdenker“ ein