In einem Artikel auf dem Blog des Ex-Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt war eine trans Frau als Mann bezeichnet worden. Das Landgericht Frankfurt hat dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Für den Anwalt der Betroffenen hat die Entscheidung Signalwirkung. Das Landgericht Frankfurt hat untersagt, dass die trans Frau Janka Kluge in einem Blogartikel des Medienunternehmens von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt als Mann bezeichnet wird. Dies bestätigte das Gericht auf Anfrage. Kluge hatte sich gegen einen Artikel vom 3. Februar auf Pleiteticker.de der Autorin Judith Sevinç Basad gewehrt. In dem Text war sie zunächst als “biologischer Mann”, später nur noch als “Mann” bezeichnet worden. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt gab Kluge mit einer einstweiligen Verfügung vom 17. März Recht und entschied gegen das von Reichelt geleitete Unternehmen Rome Medien GmbH, zu dem der Blog gehört. Reichelt betreibt seit seiner Entlassung bei der Bild neben dem Pleiteticker-Blog einen Youtube-Kanal, der als rechtspopulistisch gilt. Anwalt: “Entscheidung mit Signalwirkung” “Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden”, teilte Kluges Anwalt Jasper Prigge mit

via fr: Einstweilige Verfügung des LG Frankfurt Reichelt-Blog darf trans Frau nicht als Mann bezeichnen

siehe dazu auch: Bundesverfassungsericht. Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.