Untersuchungsausschuss zu Hanau-Anschlag: Zeugin vorab per Chat informiert

Dezernentin Susanne Simmler erhielt Nachrichten über die vorherige Befragung im Hanau-Ausschuss. Der Kreis nimmt nicht konkret Stellung dazu, weist Kritik aber zurück. Zeuginnen und Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeuginnen und Zeugen zu vernehmen.“ So lautet Paragraf 21, Absatz 1 des Hessischen Untersuchungsausschussgesetzes. Dies hat, ähnlich wie bei Gericht, gute Gründe: Die zu Befragenden sollen Aussagen zum Beispiel nicht abstimmen können. Im Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Hanau ging es kürzlich um die Waffenerlaubnisse des Täters. Als Zeug:innen geladen waren eine Sachbearbeiterin der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises, ein leitender Beamter und die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmer (SPD). Nach FR-Informationen, die von mehreren Anwesenden bestätigt wurden, hat ein Mitarbeiter von Simmler – der oben auf der Tribüne saß und zuhörte – sie während der Sitzung per Chat teils umfangreich und detailliert über Fragen und Aussagen bei der vorangegangenen Befragung informiert. Simmler, deren Rechtsbeistand ebenfalls in einer Chatgruppe aufgeführt wurde, stellte auch Rückfragen.

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