Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. 2023 fühlt sich ein wenig wie ein Murmeltierjahr an, wenn es um die Verurteilten geht. Die Straftaten, aber auch die Protagonisten wiederholen sich. Diese Woche haben wir hingegen überwiegend neue Gesichter, aber bekannte Straftaten. Spitzenreiter sind insgesamt: falsche Maskenatteste, sowie Verstoß gegen Auflagen. Für Querdenker ein Skandal, für alle Klardenkenden beruhigend zu wissen: Das Landgericht München II hat es abgelehnt, einen „Aerosolforscher“ Gerhard Scheuch als Sachverständigen für einen Prozess zu einer Querdenken-Demo zu laden und hat stattdessen einen Virologen als Sachverständigen zum Verfahren hinzugeordnet. Scheuch selbst teilt auf seinem Twitter-Account fleißig Beiträge, um gegen Prof. Karl Lauterbach zu schießen. Hintergrund ist, wie so oft, eine Querdenker-Demo, bei der der Angeklagte Wolfgang G. als Versammlungsleiter aufgerufen hatte, die Masken als Zeichen des Widerstandes abzunehmen. Damit verstieß G. gegen die Demo-Auflagen. Am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gab es für G. seinerzeit einen Freispruch, den die Staatsanwaltschaft nicht dulden wollte und Berufung einlegte. Die Staatsanwaltschaft sieht den Verstoß gegen das Bayrische Versammlungsgesetz als erwiesen an. Querdenker wie G. vermuten dahinter nun natürlich einen Skandal – oder wie er es nennt – „Die Marschrichtung scheint aber zu sein: G* [Von der Redaktion zensiert] muss jetzt in zweiter Instanz verurteilt werden. Das zeigen schon die Auswahl des bisher nur gehörten Sachverständigen durch das Gericht und das viel zu eng gewählte Beweisthema“

via volksverpetzer: QUERDENKER-URTEILE (KW 7): ENTSETZEN, WEIL VIROLOGE ALS EXPERTE GELADEN WURDE