Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz hat im Streit um seine Parteimitgliedschaft in der AfD eine weitere Niederlage eingesteckt. Auch das Kammergericht ist davon überzeugt, dass sein Rauswurf rechtmäßig war. Der rechtsextreme ehemalige AfD-Politiker Andreas Kalbitz bleibt weiter parteilos. Seine Klage auf Feststellung, dass er weiterhin Mitglied der AfD sei, war auch in zweiter Instanz im Berufungsverfahren beim Kammergericht (KG) in Berlin erfolglos, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschl. v. 16.11.2022, Az. 7 U 36/22). Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht Kalbitz wie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke als zentrale neurechte Akteure. Bereits das Landgericht (LG) Berlin hatte seine Klage im April 2022 abgewiesen. Kalbitz habe in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar, befand das LG. Seine Feststellungsklage sei daher unbegründet.
via lto: Kammergericht entscheidet Streit um Parteimitgliedschaft Ex-AfD-Politiker Kalbitz bleibt draußen
siehe auch: Früherer Brandenburger Landeschef Kalbitz scheitert mit Berufung gegen AfD-Ausschluss. Seit seinem Ausschluss aus der AfD geht der ehemalige Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz juristisch dagegen vor – ohne Erfolg. Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts bleibt die Annullierung der Mitgliedschaft gültig. (…) Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar. Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ) nicht angegeben.
