Gegen die rot-rot-grüne Minderheitsregierung konnte die Thüringer CDU einen Antrag gegen das Gendern durchsetzen. Dafür war sie aber auf Unterstützung der Höcke-AfD angewiesen. Mit Hilfe von rechtsextremen Abgeordneten konnte die CDU am Donnerstagabend einen Antrag gegen die geschlechtergerechte Sprache durchsetzen. 38 Abgeordnete stimmten für den christdemokratischen Antrag “Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!”, 36 dagegen. Gegen geschlechtergerechte Sprache hatten sich zuvor Abgeordnete von CDU, AfD, FDP und der AfD/FDP-Abspaltung “Bürger für Thüringen” ausgesprochen. Die Regierungsfraktionen von Linken, SPD und Grünen hatte noch mit einem Gegenantrag vergeblich versucht, einen Kompromiss mit einer “Selbstverpflichtung zu einer respektvollen Kommunikation” zu finden. Rot-Rot-Grün regiert in Thüringen seit 2020 in einer Minderheitskoalition. In ihrem Antrag hatte die CDU geschlechtergerechte Sprache als “Ausdruck einer ideologischen Auffassung” bezeichnet. Diese solle fortan in allen Ministerien und Behörden Thüringens verboten sein. Kritik an dem Antrag kam von LGBTI-Organisationen. Sogar die Lesben und Schwulen in der Union (LSU), die selten Parteifreund*innen kritisieren, stellten sich gegen den “Maulkorb” für Behörden (queer.de berichtete).
via queer: Thüringen CDU und AfD stimmen gemeinsam für Verbot von geschlechtergerechter Sprache
siehe auch: CDU und AfD stoppen gemeinsam das Gendern In Thüringen sollen Landesregierung und Parlament nicht gendern. Diesen Appell haben die Oppositionsparteien CDU und AfD in einer bemerkenswerten Allianz gegen die linke Regierung durchgesetzt (…) Auch in der Debatte machte die CDU klar, warum sie gegen Gendern ist. So betonte der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel, Gendersprache sei ein “Eliteprojekt einer kleinen Minderheit”. Das gefiel nicht nur den Kolleginnen und Kollegen seiner eigenen Fraktion, sondern auch der AfD. Sie unterstützte den Antrag, er bekam die Mehrheit. Es handelt sich dabei allerdings nicht um eine gesetzliche Vorgabe, sondern nur um einen Appell. Der aber beschränkt sich nicht auf Landesregierung und Landtag selbst, sondern geht auch an nachgeordnete Einrichtungen des Landes (Schulen, Hochschulen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk). Ausdrücklich wird in dem deutschlandweit einzigartigen Beschluss auf die Verwendung des “generischen Maskulinums” verwiesen.