Im Sommer sorgte Marie-Luise Vollbrecht mit einem Vortrag zur Anzahl biologischer Geschlechter für Aufsehen. Jetzt unterlag sie vor Gericht wegen eines Tweets. Ein Tweet der Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht »kann als Leugnen von NS-Verbrechen gewertet werden«. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil am Mittwoch festgestellt und damit eine zuvor ergangene Eilentscheidung wieder einkassiert. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) darf damit weiterhin verbreiten: »#Marie Leugnet NS-Verbrechen«. (Aktenzeichen 28 O 252/22). Vollbrecht war im Sommer bundesweit bekannt geworden, als ein geplanter Vortrag von ihr bei der Berliner »Langen Nacht der Wissenschaften« kurzfristig abgesagt und wenig später – in anderem Rahmen – nachgeholt worden war. Titel des Vortrags: »Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt«. Die Begründungen der Absage durch die Humboldt-Uni wechselten zunächst, unter anderem wurden »Sicherheitsbedenken« wegen einer angemeldeten Demonstration genannt. Die Demonstrierenden warfen der Nachwuchsbiologin Transfeindlichkeit vor. Erkennbar sei die unter anderem durch eine von Vollbrecht bei Twitter verbreitete Aussage . Dort heißt es: »Es gibt nur 2 Geschlechter, Frauen sind weibliche Menschen und weibliche Menschen haben niemals einen Pensi« (gemeint: Penis). Die Diskussion kochte vor allem in Social-Media-Kanälen hoch. Das Vollbrecht-Lager beklagte die angeblich an den Unis um sich greifende »Cancel Culture«, die Gegenseite suchte weitere Belege für Verfehlungen Vollbrechts. In der sich anschließenden Debatte hatte die Doktorandin unter anderem auf einen Artikel zum Thema »Transidentität/Transsexualität im Nationalsozialismus« reagiert, führt das Gericht in seinem Urteil aus. Vollbrecht hatte getwittert : »Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS Verbrechen«. Diese Äußerung, so die Richter, »ist dahin gehend zu verstehen, dass es sich bei transsexuellen Menschen nicht um Opfer von NS-Verbrechen handelt«.

via spiegel: Urteil gegen umstrittene Biologie-Doktorandin Vollbrecht-Tweet darf als Leugnung von NS-Verbrechen bezeichnet werden