Wegen versuchter Erpressung in insgesamt sechs Fällen saß eine Tölzerin nun auf der Anklagebank. Zum Verhängnis wurden ihr ihre im Reichsbürger-Jargon verfassten Briefe. Weil sie mit einem Bußgeldbescheid über 43,50 Euro nicht einverstanden war, wandte sich eine Tölzerin (31) schriftlich an den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland. In ihrem Schreiben teilte sie mit, dass sie das Bußgeld als „Angebot“ begreife, das sie unter gewissen Voraussetzungen bereit sei, anzunehmen. Genauso verfuhr die 31-Jährige mit einem Kostenfeststellungsbeschluss über knapp 230 Euro wegen einer Vodafone-Forderung, den sie vom Amtsgericht Wolfratshausen erhalten hatte. Dort, am Amtsgericht, saß die Erzieherin nun auf der Anklagebank: Wegen versuchter Erpressung in insgesamt sechs Fällen wurde die Tölzerin zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. „Das war kompletter Unfug und an Dämlichkeit nicht zu überbieten“, machte Verteidiger Jost Hartman-Hilter seiner Mandantin deutlich, was er von deren Aktionen im Dezember 2021 hielt. Die Beschuldigte hatte von den Adressaten ihrer Schreiben (zwei Mitarbeiter des Zweckverbands sowie vier Gerichtsbedienstete) gefordert, diese mögen eine „amtliche Legitimation in notariell beglaubigter Form“ beibringen, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen hatten. Sie sollten nachweisen, auf welchen Staat, welches Bundesland sie vereidigt worden seien, dies ebenfalls notariell beglaubigt. Für die Beantwortung setzte sie eine Frist von 21 Tagen. Eingefordertes Pfandrecht in Höhe von 700 000 Euro zu Gunsten der Briefschreiberin Die durchweg in Reichsbürger-Jargon verfassten Briefe mündeten darin, dass die Schreiberin ein Verstreichen dieser Frist „als absolute Zustimmung“ auffasse, „mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen“, unter anderem einem privaten kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 700 000 Euro zu Gunsten der Briefschreiberin, sowie dem Eintrag in ein internationales Schuldnerverzeichnis. Ihr Ziel – die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie die Aufhebung des Kostenfeststellungsbeschlusses – erreichte die Frau natürlich nicht

via merkur: Erpresserschreiben im Reichsbürger-Jargon an Zweckverband und Amtsgericht: Tölzerin verurteilt