Ein Antrag der Anwälte des “Querdenken”-Gründers Michael Ballweg hatte keinen Erfolg. Wie sie am Freitag mitteilten, muss ihr Mandant bis auf weiteres in Untersuchungshaft bleiben. Das Amtsgericht Stuttgart hat nach Angaben von Michael Ballwegs Anwälten entschieden, dass der “Querdenken”-Gründer auch weiterhin in Haft bleiben muss. Der Beschluss sei am Mittag per Fax eingegangen, teilte Ballwegs Anwaltsteam mit. Damit entschied das Gericht offenbar gegen einen Antrag, mit dem sie erreichen wollten, dass ihr Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Über die Gründe für die Entscheidung des Gerichts machten die Anwälte keine Angaben. Sie kündigten allerdings in der kurzen Mitteilung an, man wolle “nach Auswertung der Begründung kurzfristig eine Erklärung abgeben”. Den Haftbefehl hatte ein Richter am 29. Juni verhängt.
via swr: Anwälte: “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg muss in U-Haft bleiben