Viele Betreiber missachten das Eichrecht, weil ihre Säulen die geladene Strommenge nicht exakt abrechnen können. Die Behörden befinden sich in der Zwickmühle. Mit 40 „Superchargern“ ist der Ladepark Hilden bei Düsseldorf ein beliebtes Ziel für Tesla-Fahrer. Doch mittlerweile kommen immer öfter auch Nicht-Tesla-Fahrer an die Ladestationen. Der Grund: Der US-Autobauer hat seine „Supercharger“ an ausgewählten Standorten für andere Elektroautomarken geöffnet – für 70 Cent pro Kilowattstunde Strom. Es gibt dabei nur einen entscheidenden Haken: Teslas Ladestationen sind illegal in Betrieb, denn sie verstoßen gegen das Eichrecht. Kundinnen können sich nicht darauf verlassen, dass ihnen die exakte Strommenge abgerechnet wird. Es gibt dabei nur einen entscheidenden Haken: Teslas Ladestationen sind illegal in Betrieb, denn sie verstoßen gegen das Eichrecht. Kundinnen können sich nicht darauf verlassen, dass ihnen die exakte Strommenge abgerechnet wird.

via handelsblatt: Tesla hat in Deutschland die größte Anzahl illegal betriebener Ladesäulen

siehe auch: Tesla betreibt 1.800 Supercharger in Deutschland illegal Doch auch andere Anbieter sollen gegen das deutsche Eichrecht verstoßen. Der Staat lässt sie vorerst gewähren Eigentlich ist das deutsche Recht in dieser Hinsicht eindeutig. Wer Strom anbietet, der muss einen Zähler verwenden, der mit dem Eichrecht konform ist. So soll garantiert werden, dass die Kunden auch wirklich das bekommen, was ihnen der Hersteller verspricht. Das gilt natürlich auch für die Ladestationen für Elektroautos – aber eben nur “eigentlich”, wie sich nun herausstellt. Illegaler Betrieb Laut einer Untersuchung des Förderprojekts IKT für Elektromobilität werden alleine 1.800 Supercharger-Stationen von Tesla in Deutschland illegal betrieben, da sie eben keinen entsprechend geeichten Zähler aufweisen. Das Problem sei aber nicht auf Tesla beschränkt. Auch die Ladesäulen vieler anderer Anbieter wie Tritium, Efacec und Delta seien betroffen, heißt es in einem Bericht des Handelsblatt. Andere Anbieter wie ABB, Alpitronic, ADSTec und Compleo würden sich hingegen sehr wohl an geltende Gesetze halten. Verblüffende Reaktion Angesichts der klaren Rechtslage überrascht eine Reaktion der zuständigen Behörden, wo man über die aktuelle Situation offenbar bestens informiert ist. “Der gesetzeswidrige Betrieb wird nicht behindert und nicht sanktioniert” formuliert es Weberpals, Leiter des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht gegenüber der Zeitung.

Tesla logo at Supercharger Station - Germany - A9 - 2014.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Avda” title=”User:Avda”>Avda</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

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