Die befürchtete Abmahnwelle gegen Kritikerinnen von Marie-Luise Vollbrecht hat begonnen. Doch der Bundesverband Trans spielt den Ball zurück und erhebt Klage vor dem Landgericht Berlin. Juristischer Schlagabtausch in der Causa Marie-Luise Vollbrecht: Die transfeindliche Biologiedoktorandin hat den Bundesverband Trans* wegen eines Tweets abmahnen lassen. Doch der lässt die Sache nicht auf sich sitzen und geht in die Gegenoffensive. Zusammen mit dem Rechtsanwalt Jasper Prigge möchte der Verband einer befürchteten Welle an Abmahnungen zuvorkommen – und reichte beim Landgericht Berlin seinerseits Klage ein. Sinn des Ganzen: Das Gericht soll offiziell feststellen, dass das Persönlichkeitsrecht von Marie-Luise Vollbrecht durch den Bundesverband Trans* gar nicht verletzt worden ist. Lässt das Gericht die Klage zu, wären Vollbrecht und ihr Anwalt plötzlich unter Zugzwang, Belege und Argumente zu liefern, statt einfach nur Abmahnschreiben an Kritiker*innen zu verteilen. (…) Anwalt Jasper Prigge erklärte zum Vorgehen via Twitter: “Wir verklagen #Vollbrecht. Der @bv_trans wurde abgemahnt, aus unserer Sicht zu Unrecht. Diese Einschüchterung lassen wir nicht unbeantwortet. ” Zwar könne man zu der Abmahnung prinzipiell auch gelassen sagen: “Soll sie doch klagen, wenn sie meint.” Das erscheine Prigge “hier aber nicht richtig”. Vielmehr gehe es um etwas Grundsätzliches: “Abmahnungen sind schnell ausgesprochen. Werden Einzelpersonen abgemahnt, unterschreiben sie mitunter aus Angst, ohne dazu verpflichtet zu sein, oft aus Sorge vor hohen Anwaltskosten.”

via queer: Nach Abmahnschreiben Bundesverband Trans* verklagt Marie-Luise Vollbrecht

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