Das Bundeskriminalamt hat Recht und Gesetz verletzt und uns nicht genug Einblick in den Staatstrojaner-Vertrag mit FinFisher gegeben. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, nachdem wir geklagt haben. Wir veröffentlichen die freigeklagte Version des Vertrags – und gehen den nächsten Schritt. Das Bundeskriminalamt besitzt eine Reihe verschiedener Staatstrojaner zum Hacken von IT-Geräten, neben der Eigenentwicklung RCIS auch NSO Pegasus und FinFisher FinSpy. Seit wir den Deal mit FinFisher 2013 enthüllt haben, kämpfen wir um Einblick in die Verträge. Die Vergabeunterlagen der Ausschreibung haben wir 2014 veröffentlicht, den ersten Vertrag 2015. Bereits damals mussten wir das BKA verklagen. Vor drei Jahren haben wir mögliche Änderungen des Vertrags angefordert. Nachdem uns das BKA wieder nur eine extrem geschwärzte Version gegeben hat, haben wir die Polizeibehörde erneut verklagt. Unser Anwalt Nico Sander und unsere Freund:innen von FragDenStaat haben uns unterstützt. Und wir haben gewonnen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt in seinem Urteil fest, dass viele Schwärzungen rechtswidrig sind und unsere Rechte verletzen. Nach Informationsfreiheitsgesetz haben wir „einen Anspruch auf die Herausgabe der Informationen“. Das BKA und die Staatstrojaner-Firma Elaman müssen die Gerichtskosten und unsere außergerichtlichen Kosten bezahlen. Jetzt veröffentlichen wir den freigeklagten Vertrag.
via netzpolitik: FinFisher-Vertrag: Wir haben das BKA verklagt – und gewonnen

Von Autor/-in unbekannt – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://www.finfisher.com/FinFisher/images/ff-logo.png”>https://www.finfisher.com/FinFisher/images/ff-logo.png</a>, Gemeinfrei, Link