„ Um die Teilnahme an rechtsextremen Veranstaltungen im Ausland zu unterbinden, wurden etlichen Neonazis die Ausreise verwehrt. Dies sei jedoch nicht ausreichend. Seit November 2019 hat die Bundespolizei nach einem Pressebericht 49 Rechtsextremisten die Ausreise aus Deutschland untersagt. Das geht nach Angaben vom Donnerstag aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Als häufigste Begründung für die Untersagung der Ausreise nennt das Ministerium „die avisierte Teilnahme an rechtsextremistischen Gedenk-, Musik- oder Kampfsportveranstaltungen im Ausland“ und die dadurch begründete „Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland.“ Wie viele Ausreiseuntersagungen es bis Oktober 2019 gegeben hatte, konnte das Bundesinnenministerium aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen nicht mehr mitteilen. (…) Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in diesem Februar wurden außerdem vereinzelt deutsche Rechtsextremisten von der Bundespolizei an der Ausreise in die Ukraine gehindert.
via tagesspiegel: Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland.“ Bundespolizei hinderte 49 Rechtsextremisten seit Ende 2019 an Ausreise
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