Tesla vor Gericht: Wenn das “N-Wort” zur Firmenkultur gehört

Rassismus gehört offenbar zum Alltag im Tesla-Werk in Fremont. Dagegen wehren sich die Beschäftigten immer wieder. Für den Konzern könnte dieses Betriebsklima teuer werden. Die Firmenkultur bei Tesla lässt zu wünschen übrig: Der US-Autobauer ist einmal mehr mit einer Klage früherer oder noch angestellten Beschäftigten konfrontiert. Und wieder geht es um Rassismus am Arbeitsplatz. Im letzten Jahr wurde Tesla bereits in einem ähnlich gelagerten Fall verurteilt und sollte eine Entschädigung von 137 Millionen US-Dollar zahlen. Die 15 Kläger gaben an, regelmäßig beleidigenden und rassistischen Kommentaren und Verhaltensweisen ausgesetzt gewesen zu sein. Die vermeintlichen Täter: Kollegen, Manager und Mitarbeiter der Personalabteilung im Werk in Fremont, Kalifornien. Tesla wird vorgeworfen, dass eine “eklatante, offene und uneingeschränkte Rassendiskriminierung” an der Tagesordnung ist. In der Klageschrift heißt es, gegenüber den schwarzen Mitarbeitern seien Begriffe wie “Sklaverei” oder “Plantage” gefallen. Das “N-Wort” sei verwendet worden, wie es Reuters ausdrückt. Und Frauen sollen zudem auch sexuell belästigt worden sein; ihnen gegenüber seien Bemerkungen wie “Mag den Hintern” getätigt worden. Rassismus, sexuelle Belästigung und unfairer Umgang Ein Kläger, Nathaniel Aziel Gonsalves, schilderte Belästigungen durch einen Vorgesetzten. Dieser soll gesagt haben, dass “Gonsalves ‘nicht wie die meisten Schwarzen’ sei, dass er ‘sich nicht wie im Getto verhalte'”. Der Vorgesetzte hätte ihn außerdem ein “Zebra” genannt, weil er “weder schwarz noch weiß” sei. Eine Klägerin gab an, regelmäßig von Kollegen und Managern belästigt worden zu sein; sie sei rassistisch beleidigt worden und man habe ihr das Leben schwer gemacht. “Es ist selten, dass Schwarze hier arbeiten”, habe es zum Beispiel geheißen, und man wisse nicht, “wie lange sie in der Lage sein werde, zu bleiben”. Einige der Kläger wurden laut Anklage auf die körperlich anstrengendsten Posten bei Tesla versetzt oder bei Beförderungen übergangen. Ein Mitarbeiter habe eine Covid-19-Infektion durchgemacht und konnte deshalb nicht zur Arbeit kommen. Nach seiner Rückkehr zu Tesla sei er sofort herabgestuft worden. Das mit der Klage angestrengte Verfahren ist nicht das einzige. Laut Reuters ist der Autohersteller mit mindestens zehn Gerichtsverfahren konfrontiert und immer wird dem Unternehmen eine weitverbreitete Rassendiskriminierung oder sexuelle Belästigung vorgeworfen.

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#Überwachung von kurdischen Vereinen : Allgemeiner Verdacht reicht nicht – #schauhin #datenkrake #datenschutz

Dürfen die Daten kurdischer Vereine automatisch an Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden? Ein Gutachten des Bundestags sagt klar Nein. Die automatische Weiterleitung der Daten kurdischer Vereine an den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Ein Gutachten dazu, das der taz vorliegt, hatte die Abgeordnete Gökay Akbulut (Linke) in Auftrag gegeben. Schon seit den 1960er-Jahren müssen Vereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern Name und Anschrift ihrer Vorstände sowie die Satzung bei den örtlichen Behörden einreichen. Diese reichen sie weiter an das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, wo ein zentrales, aber bis heute nicht digitalisiertes Ausländervereinsregister entstand. Seit 1994 muss das Bundesverwaltungsamt alle eingehenden Informationen zu kurdischen Vereinen automatisch an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten. Dies soll helfen, Tarnvereine der seit 1993 in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu entdecken. Innenminister Manfred Kanther (CDU) hatte das damals in einem Erlass angeordnet, der heute allerdings spurlos verschwunden ist. Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD) kann den Erlass weder im eigenen Haus noch in ihren nachgeordneten Behörden – BVA, BfV und BKA – finden. Befund dürfte die Bundesregierung nicht erstaunen Wie nun der Wissenschaftliche Dienst feststellte, ist die Praxis rechtlich auch nicht haltbar. So wäre eine Weitergabe der Daten an den Verfassungsschutz nur möglich, wenn „in jedem Einzelfall vor der Übermittlung der Daten“ festgestellt würde, dass ein kurdischer Verein verdächtige Bestrebungen verfolgt. Es genüge nicht, dass erst die Empfänger im Verfassungsschutz anhand der Daten entsprechende Bestrebungen entdecken könnten. Auch für die Weitergabe der Daten an das BKA reiche ein „allgemeiner Gefahrenverdacht“ nicht aus, kritisierte der Wissenschaftliche Dienst die Praxis des Bundesverwaltungsamts. Außerdem, so das Gutachten, genügten die angegebenen Rechtsgrundlagen im Bundesverfassungsschutzgesetz (Paragraf 18 Absatz 1) und im BKA-Gesetz (Paragraf 9 Absatz 4) nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Danach müsse schon bei der Schaffung eines Datenpools, wie dem des Ausländervereinsregisters, präzise geregelt sein, an welche andere Behörden und zu welchen Zwecken die Daten weitergegeben werden dürfen.

via taz: Überwachung von kurdischen Vereinen :Allgemeiner Verdacht reicht nicht

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DARUNTER 16 POLIZISTEN – 23 rechtsextreme Beamte in #MecklenburgVorpommern – #polizeiproblem #braunzone #nordkreuz

Im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommerns arbeiten nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes mindestens 23 Rechtsextremisten. Vier von ihnen sind demnach in Kommunalverwaltungen tätig, zwei als Lehrer, einer in einer Landesbehörde, die übrigen 16 Rechtsextreme sind Polizeibeamte. Laut Ministerium könnte die Dunkelziffer noch viel höher sein, denn der Verfassungsschutzabteilung liegen nicht bei jedem erfassten Extremisten Informationen über dessen Beruf vor. Wie das Innenministerium erklärte, seien die rechtsextremen Polizisten im Zuge der Ermittlungen um die Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ bekannt geworden. Die Prepper hatten sich unter anderem mit Schießtrainings auf einen befürchteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung vorbereitet. In Gruppenchats, in denen sie kommunizierten und rechtsextreme Inhalte teilten, befanden sich auch die besagten Polizeibeamten.

via bild: DARUNTER 16 POLIZISTEN 23 rechtsextreme Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

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Rechtsextreme Republikanerin will Nato-Austritt und hofft auf Putin-Sieg

Die Republikanerin Marjorie Taylor Greene empört sich über den Ukraine-Kurs der US-Regierung. Statt eines Krieges mit Russland brauche es einen Nato-Austritt. Atlanta – Die rechtsextreme Republikanerin Marjorie Taylor Greene hat sich am Donnerstag (30. Juni) für einen Sieg Russlands im Ukraine-Krieg ausgesprochen. Um Wladimir Putin einen Triumph zu ermöglichen, müsse die USA nur aus der Nato austreten, erklärte die Abgeordnete aus dem US-Bundesstaat Georgia. „Das amerikanische Volk will keinen Krieg mit Russland, aber die Nato und unsere eigenen törichten Führer ziehen uns in einen solchen hinein“, schrieb Taylor Greene. In mehreren Twitter-Posts attackierte sie die US-Regierung und Präsident Joe Biden, unter anderem wegen der Waffenlieferungen an die Ukraine.

via fr: Rechtsextreme Republikanerin will Nato-Austritt und hofft auf Putin-Sieg