#OVG: #Lüneburg muss der #AfD Halle für #Parteitag überlassen

Der AfD-Landesverband darf seinen Parteitag in der LKH-Arena in Lüneburg durchführen. Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt. Der 10. Senat des OVG wies damit eine Beschwerde des Landkreises Lüneburg gegen die Verwaltungsgerichts-Entscheidung zurück. Der Landkreis habe die Betriebsgesellschaft der Arena anzuweisen, der AfD die Halle für den ursprünglich geplanten Landesparteitag am 11. und 12. Juni, ersatzweise an weiteren Terminen im Juni und Juli, zu überlassen, wie das Gericht in einer Mitteilung schreibt. “Mit seinem Beschwerdevorbringen habe der Landkreis keine Gründe vorgetragen, die eine Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtfertigen könnten”, heißt es dort.

via ndr: OVG: Lüneburg muss der AfD Halle für Parteitag überlassen

siehe auch: Gericht erlaubt AfD Nutzung der LKH-Arena in Lüneburg. Die AfD in Niedersachsen darf für einen Parteitag die LKH-Arena in Lüneburg nutzen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Landkreises Lüneburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Az.: 1 B 17/22) zurück. Darin wurde der Landkreis verpflichtet, die Betriebs- sowie die Dienstleistungsgesellschaft der Arena anzuweisen, dem Landesverband der AfD die Halle am 11./12. Juni oder ersatzweise an weiteren Terminen im Juni und Juli 2022 zu überlassen (Az.: 10 ME 75/22).