Unser Autor hat ein Faible für Gerichtsentscheidungen. Beim Urteil über die Trans-Soldatin A. Biefang war er vor Ort. Und war schockiert. (…) Ich war nach Leipzig gefahren, um mir die mündliche Verhandlung in dem Verfahren BVerwG 2 WRB 2.21 vor dem 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts anzuschauen. Es ging um die Soldatin Anastasia Biefang, die auf der Dating-Plattform Tinder geschrieben hatte: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Debatte Warum der Antisemitismus-Eklat der Documenta die Krise der Kunstkritik freilegt. Dafür hatte ihr Vorgesetzter ihr einen disziplinarrechtlichen Verweis erteilt: Sie habe „das Ansehen der Bundeswehr und die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche Stellung erfordert, ernsthaft beeinträchtigt“ (§ 17 Abs. 2 Soldat:innengesetz). Nun, von der Bundeswehr hatte ich nichts anderes erwartet. Auch, dass das Truppendienstgericht die Maßnahme bestätigt hat, hat mich nicht sonderlich überrascht. Das Bundesverwaltungsgericht, dachte ich, würde es schon richten. Illiberale Abgründe beim Bundesverwaltungsgericht Weit gefehlt! In den Ausführungen des Leitenden Regierungsdirektors Dr. Schubert, der die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft (BWDA) vertrat, taten sich illiberale Abgründe auf. Da war die Rede von „promiskuitivem Verhalten“, das die Partner:innen der Soldatin zu „reinen Sexobjekten“ reduziere. Aus der Offenheit ihrer Beziehung und der Offenherzigkeit ihres Profils wurde der Eindruck eines „wahllosen Sexuallebens“ konstruiert. Wenn ich nicht in den 80ern aufgewachsen wäre, hätte ich mich in die 60er zurückversetzt gefühlt. Ein Highlight war dagegen die Argumentation ihres Anwalts, Biefang habe ihre Dienstpflicht nicht nur nicht verletzt, sondern diese gerade in besonderer Weise erfüllt, indem sie den Charakter der Bundeswehr als moderne Institution personifiziert habe – eine Institution, die die Vielfalt der Gesellschaft und ihrer Lebensweisen widerspiegelt. Statistik für 2021 Schwulen-Hass: In Berlin werden jeden Tag zwei Homosexuelle angegriffen Die Richter deuteten in der Verhandlung Zweifel an, ob das Truppendienstgericht die Grundrechte der Soldatin angemessen abgewogen hatte. Das ließ erst mal hoffen. Die Urteilsverkündung wurde zweimal verschoben – leicht gemacht hat sich das Gericht die Entscheidung also wohl nicht. Umso ernüchternder war das Ergebnis: Das Truppendienstgericht habe zwar zu Unrecht angenommen, dass ihr Verhalten der Bundeswehr als Ganzes zugeschrieben werde, habe die Bedeutung der Grundrechte im Bereich der privaten Lebensführung nicht ausreichend gewürdigt und nicht erkannt, dass deren Schutz auch in die Sozialsphäre – sprich, in Tinder – hineinreiche. Aber: ihre Formulierung sei missverständlich gewesen und habe Zweifel an ihrer charakterlichen Integrität erweckt. Biefangs Beschwerde wurde also zurückgewiesen.
via berliner zeitung: Wegen Tinder: Dieses Gerichtsurteil ist eine Absage an die Vielfalt