Die AfD geht weiter gegen die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz vor. Nachdem das VG Köln die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigte, entschied die AfD nun in Berufung zu gehen. Die AfD geht im Rechtsstreit über eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz in die nächste Instanz: Der Bundesvorstand der Partei hat beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln aus dem März  (Urt. v. 08.03.2022, Az. 13 K 326/21 u.a.) Berufung einzulegen, wie Parteichef Tino Chrupalla am Mittwoch bestätigte. Zuerst hatte die Welt darüber berichtet. Das Gericht in Köln hatte am 8. März eine Klage der AfD abgewiesen und entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.

via lto: Berufung gegen Kölner Verfassungsschutz-Urteil eingelegt Streit um Ein­stu­fung der AfD als Ver­dachts­fall geht weiter

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