Soll die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Fördergelder bekommen, so wie die Stiftungen der anderen Parteien auch? Die AfD drängt darauf. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält dagegen. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung darf nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht mit Steuergeldern unterstützt werden. Eine staatliche Förderung sei nicht mit der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung verbrieften Garantien vereinbar, teilte das Institut am Donnerstag unter Berufung auf ein eigenes Rechtsgutachten mit. Eine Förderung der Stiftung sei ausgeschlossen, weil sie “eng verwoben” mit Akteuren der sogenannten Neuen Rechten sei und auch selbst rechtsextremes Gedankengut verbreite, heißt es zur Begründung weiter. “Eine Stiftung, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet beziehungsweise entsprechendes Gedankengut relativiert, darf grundsätzlich nicht staatlich gefördert werden.” Mittelzuteilung ist gesetzlich nicht geregelt Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde nach einem Beschluss  des Bundestages 2001 gegründet und ist laut Gesetz “die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland”.  (…) Gesetzlich geregelt ist die Mittelzuteilung bisher nicht. Politische Praxis ist, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages jedes Jahr über die Zuschüsse entscheidet.

via lto: Deutsches Institut für Menschenrechte Kein Staats­geld für AfD-nahe Stif­tung

siehe auch: “Darf nicht gefördert werden” Menschenrechts-Institut kritisiert AfD-Stiftung. Seit Jahren bemüht sich die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung um staatliche Finanzierung. Solche Fördermittel stünden der Stiftung aber nicht zu, argumentiert das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem Rechtsgutachten. Sie sei als “Trägerin für politische Bildung ungeeignet”. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert einen Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von staatlicher Finanzierung. Das Institut veröffentlichte ein Gutachten, wonach der Einsatz staatlicher Gelder für “rassistische und rechtsextreme Bildungsarbeit” nicht mit dem Grundgesetz sowie dem Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung (ICERD) vereinbar sei.

Staatliche Gelder für rassistische und rechtsextreme Bildungsarbeit? Rechtsgutachten zur Frage der staatlichen Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (PDF)