Der ehemalige Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg, Andreas Kalbitz, hat offenbar seit Januar keine Miete für sein Wahlkreisbüro gezahlt, die Erstattungszahlungen dafür aber weiter erhalten. Das könnte Konsequenzen haben. Andreas Kalbitz, Brandenburger Landtagsabgeordneter und ehemaliger Landesvorsitzender der AfD, hat seit Januar 2022 keine Miete für sein Wahlkreisbüro bezahlt. Das bestätigte die Landtagsverwaltung der Redaktion rbb24 Recherche. Die Verwaltung prüfe deshalb derzeit rechtliche Schritte gegen Kalbitz, da er die Mittel für die Anmietung seines Wahlkreisbüros in Königs Wusterhausen “seit Januar 2022 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu dem gesetzlich vorgesehenen Zweck eingesetzt” habe. Die Landtagsverwaltung hat zudem weitere sogenannte Erstattungszahlungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die seit Januar geleisteten Zahlungen für die Mietkosten sollen mit “Ansprüchen des Abgeordneten Kalbitz gegenüber der Landtagsverwaltung verrechnet” werden. Am 29. April 2022 habe sich der Vermieter von Kalbitz’ Wahlkreisbüro an die Landtagsverwaltung gewandt und mitgeteilt, dass der Abgeordnete seit Januar 2022 keine Miete mehr bezahlt habe. Deshalb kündigte ihm der Vermieter und verlange die Räumung des Büros innerhalb von zwei Wochen bis zum 13. Mai, hieß es.
via rbb: Kalbitz droht Verfahren wegen Zweckentfremdung von Abgeordnetengeldern
siehe auch: Kalbitz (AfD) droht Verfahren wegen Zweckentfremdung von Abgeordnetengeldern. Andreas Kalbitz, Brandenburger Abgeordneter und ehemaliger Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, hat seit Januar 2022 keine Miete für sein Wahlkreisbüro bezahlt. (…) Ein möglicher rechtlicher Schritt könnte nach Aussage des Staats- und Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis auch eine Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sein. „Hier besteht der Verdacht der Untreue“, sagte Battis. Andreas Kalbitz äußerte sich gegenüber rbb24 Recherche nicht zu dem Vorgang. Ende April war im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren, dass Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD angestrengt hatte, bekannt geworden, dass er bei der AfD und beim Finanzamt Königs Wusterhausen Schulden haben soll. Nach Angabe von AfD-Anwalt Joachim Steinhöfel sei eine versuchte Kontopfändung erfolglos gewesen. Steinhöfel hatte eine sogenannte „Drittschuldnererklärung und Empfangsbekenntnis“ der Commerzbank vom 24. November 2021 vorgelegt.
Von Olaf Kosinsky – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link