Michael Wendler wollte nicht, dass sein Schönheitschirug über die Nasen-OP des Sängers in Medien spricht. Das hätte sich der Musiker aber überlegen müssen, bevor er den Arzt von der Schweigepflicht befreit hat, so das LG Düsseldorf. Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat im Fall des Schlagersängers Michael Wendler nicht gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstoßen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsantrag des 49-jährigen Musikers (Urt. v. 20.04.2022, Az. 12 O 49/22) zurückgewiesen. (…) In einer schriftlichen Mitteilung hieß es: “Mein Mandant war aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt, sich zum Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen ihm und Herrn Norberg zu äußern.” Das sah die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts genauso. “Wir sind der Auffassung, dass der Arzt umfassend von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde”, so die Vorsitzende Richterin am Dienstag
via lto: Ärztliche Schweigepflicht über Nasen-OP – Michael Wendler verliert vor Gericht