Am Amtsgericht in Halle (Saale) beginnt am 2. Mai der Prozess gegen vier junge Männer im Alter von 24, 27, 29 und 32 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Ursache ist ein Vorfall am Haus der rechten “Identitären Bewegung” in der Adam-Kuckhoff-Straße vor drei Jahren. Wegen der Brisanz des Prozessen hat die vorsitzende Richterin Sicherheitsverfügungen angekündigt. Eigentlich wurde Anklage schon im November 2020 erhoben. Wegen der einzuhaltenden Förmlichkeiten des weiteren Verfahrens (Anklagezustellung, Stellungnamefristen, Akteneinsichten), Prüfung des Sachverhalts und die Vorbereitung der Hauptverhandlung, insbesondere die Terminabsprache mit vier Verteidigern und die eigene Terminbelastung des Gerichts ließen eine frühere Verhandlung nicht zu, teilt das Amtsgericht mit. Zum Vorwurf: Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am 02.03.2019 gegen 01.30 Uhr vor dem Haus Adam-Kuckhoff-Straße 16 in Halle nach einer mit zwei Frauen und einem Mann zunächst verbal geführten Auseinandersetzung auf diese Personen gemeinsam eingeschlagen zu haben. Eine der Frauen sei zu Boden gestoßen worden und habe durch den Aufschlag mit dem Kopf auf den Boden das Bewusstsein verloren. Dem Mann sei gegen den Kopf geschlagen worden, so dass er Kopfschmerzen erlitten habe. Im weiteren Verlauf sei von den Angeklagten „Pfefferspray“ gesprüht worden, weshalb die Augen der Geschädigten gereizt worden seien. Die Frauen seien zudem mit den Spraydosen in das Gesicht geschlagen worden, so dass blutende Wunden entstanden seien, die hätten genäht werden müssen. Das Gesetz droht erwachsenen Angeklagten für eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, im minder schweren Fall Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, an.
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