AfD will eigene Abgeordnete mit Sanktionsliste bändigen

Parlamentariern der äußersten Rechten drohen Geldstrafen oder Redeverbote, wenn sie gegen interne Normen verstoßen. Doch unter Abgeordneten wachsen die Zweifel, ob Strafen gegen internen Streit helfen. Die AfD im Bundestag greift zu neuen Mitteln, um für mehr Fraktionsdisziplin zu sorgen. Sie kann künftig Sanktionen gegen eigene Abgeordnete verhängen, die gegen Recht oder auch gegen eigene Normen oder Absprachen der Fraktion verstoßen. Damit versucht die Fraktion unter anderem, den Streit um den Kurs im Ukraine-Krieg in den Griff zu bekommen. Der Sanktionskatalog, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht teils drastische Reaktionen vor. So kann die Fraktionsspitze gegen Parlamentarier Ordnungsgelder von bis zu 5000 Euro verhängen, die Fraktion Parlamentariern das Rederecht entziehen, Ämtersperren verhängen oder sie ganz aus der Fraktion ausschließen. Bei einer Fraktionsklausur im thüringischen Oberhof hatten die AfD-Abgeordneten bereits Mitte März ihre eigene Geschäftsordnung überarbeitet und dabei die auch Sanktionen in das Papier aufgenommen. Die Details der neuen Geschäftsordnung waren bislang nicht bekannt. Die Verabschiedung des Katalogs ist für die Fraktion eine abrupte Wende. Schon 2018 hatte die damalige Fraktionsspitze versucht, entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten und einzuführen. Doch sie war Widerstand der eigenen Abgeordneten gescheitert. Im Detail sieht der Katalog unter Paragraf 21 der Geschäftsordnung nun neben einfachen Rügen auch Ordnungsgelder zwischen 500 und 5000 Euro, vorübergehende Auftrittsverbote bei Fraktionsveranstaltungen, den Ausschluss von Reden “namens der Fraktion”, Ämtersperren oder sogar den Ausschluss aus der Fraktion vor. Rügen und Ordnungsgelder kann der Fraktionsvorstand verhängen. Über noch härtere Strafen wie Ämtersperren muss die gesamte Fraktion entscheiden. Greifen sollen die Sanktionen nicht nur bei Verstößen gegen geltendes Recht. Sie sollen auch dann verhängt werden können, wenn “gegen fraktionsinterne Normen oder Vereinbarungen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise” verstoßen wird.

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