Hauptverhandlungstermine in dem Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts in einer Tankstelle in Idar-Oberstein – #querdenkersindterroristen

In dem Strafverfahren (Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21) gegen einen 50 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach (Schwurgericht) die Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt. Die Hauptverhandlung soll beginnen am Montag, den 21.03.2022 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 7 des Justizzentrums Bad Kreuznach. (…) Die Staatsanwaltsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 50 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein den unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit dem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe (Fall 1) sowie einen Mord unter dem Gesichtspunkt der Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe (Fall 2) vor. (…) Am 18.09.2021 soll sich der Angeklagte um 19:48 Uhr zu der Aral-Tankstelle in der Hauptstraße in Idar-Oberstein begeben haben, um zwei Sechserträger Bier zu kaufen. Er soll den Verkaufsraum betreten haben, ohne die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als der Angeklagte das Bier an der Kasse habe bezahlen wollen, soll der 20 Jahre alte Tankstellenmitarbeiter den Angeklagten auf seine Maskenpflicht hingewiesen haben. Nach einer kurzen Diskussion mit dem Angeklagten soll der Tankstellenmitarbeiter den Verkauf des Bieres an den Angeklagten verweigert haben, woraufhin der Angeklagte die Tankstelle verlassen haben soll. (…) In Ausführung dieses Entschlusses soll der Angeklagte den mit mehreren Patronen geladenen Revolver Smith & Wesson, Modell 686, Kaliber 357 Magnum eingesteckt haben und nochmal zu der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein gefahren sein. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, nicht über die zum Führen des Revolvers erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu verfügen. Um 21:19 Uhr soll der Angeklagte erneut den Verkaufsraum der Aral-Tankstelle in der Hauptstraße in Idar-Oberstein betreten haben. Er soll zunächst einen Sechserträger Bier genommen haben und mit diesem zur Kasse gegangen sein. Als der Angeklagte an der Reihe gewesen sei zu bezahlen, soll er die bis zu diesem Zeitpunkt von ihm noch getragene Mund-Nasen-Bedeckung heruntergezogen haben, um eine Reaktion des 20-jährigen Tankstellenmitarbeiters zu provozieren. Der Tankstellenmitarbeiter soll den Angeklagten aufgefordert haben, die Maske hochzuziehen. Der Angeklagte soll daraufhin den Revolver aus seiner Hosentasche gezogen haben, diesen auf den 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter gerichtet haben und dem 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter aus kurzer Distanz mit dem Revolver in Tötungsabsicht in das Gesicht geschossen haben.

via Ministerium der Justiz RLP: Hauptverhandlungstermine in dem Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts in einer Tankstelle in Idar-Oberstein

siehe auch: 13 VERHANDLUNGSTAGE ANGESETZT – Prozess um Mord an Tankstelle in Idar-Oberstein beginnt im März. Vor dem Landgericht Bad Kreuznach beginnt am 21. März der Prozess gegen einen 50-Jährigen aus Idar-Oberstein. Er soll im September 2021 einen Tankstellen-Mitarbeiter erschossen haben. (…) Zurück in der Tankstelle soll der junge Mitarbeiter ihn erneut auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht haben, worauf der Angeklagte ihm mit dem Revolver ins Gesicht geschossen haben soll. Er gab an, er habe wegen der Einschränkungen in der Coronapandemie ein Zeichen setzen wollen