Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen gibt es noch viele Unklarheiten. Jetzt erwägt einer der Miturheber, der Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen, das Gesetz präziser zu formulieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Janosch Dahmen, erwägt eine Nachschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Ermessensspielraum dazu führt, dass die Durchsetzung der Impfpflicht und damit der Patientenschutz gefährdet ist, müssen wir an das Gesetz noch einmal ran”, sagt Dahmen gegenüber dem ARD-Politikmagazin Panorama. Dahmen war federführend für die Grünen beim Entwurf des Gesetzes.Dieser “Ermessenspielraum”, den Gesundheitsämter bei ihrer Entscheidung über Tätigkeitsverbote von ungeimpften Beschäftigten haben, könnte nach Panorama-Recherchen in vielen Fällen dazu führen, dass die Impfpflicht nicht durchgesetzt wird. Eigentlich soll sie ab dem 16. März für das Personal in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken oder Pflegeheimen gelten. Die Arbeitgeber müssen bis dann ihre Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, an die zuständigen Gesundheitsämter melden – sonst erstmal nichts.
via tagesschau: Impfpflicht im Gesundheitswesen – Grünen-Experte erwägt Nachschärfung
siehe dazu auch: COVID-19 und Tumorbehandlung: Sterberisiko von Krebspatienten steigt bereits nach kurzen Therapieverzögerungen. Nach frühzeitiger Therapie sind die Überlebenschancen bei vielen Krebserkrankungen besser, wie eine Metaanalyse für einige häufige Tumorentitäten bereits für eine kurze Zeitspanne von 4 Wochen zeigt. Tumortherapien können sich verzögern, weil multimodale Therapien abgestimmt werden müssen oder Behandlungskapazitäten begrenzt sind. Die COVID-19-Pandemie verschärft dieses Problem vielerorts. Britische und kanadische Forscher haben jetzt versucht, in einer Metaanalyse den Effekt der Verzögerungen auf die Mortalität von Krebspatienten zu berechnen. (…) Die Effekte zeigten eine Zeitabhängigkeit und verstärkten sich bei längerem Aufschub. Bei Brustkrebs stieg nach einer Verschiebung von 8 oder 12 Wochen das Sterberisiko um 17 % und 26 % an. Dies kann zu spürbarer Übersterblichkeit führen.