Die Freiburger Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle spricht sich dafür aus, bei einer möglichen Triage in den Kliniken den Impfstatus der Patienten mit zu berücksichtigen. Eine Bevorzugung von geimpften Patienten lasse sich – gleiche Erfolgsaussichten einer Behandlung vorausgesetzt – darauf stützen, „dass eine entscheidungsfähige, volljährige Person wesentlich oder gar ausschließlich durch eigenes Verhalten ihre Notlage verursacht hat“, sagte die Direktorin am Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht dem Magazin „Spiegel“. Unter dem Begriff Triage wird in der Notfall- und Katastrophenmedizin die Einteilung von Verletzten oder Erkrankten im Fall eines Massenaufkommens von Patienten verstanden. Ärzte und Sanitäter müssen dann entscheiden, welche Patienten sie zuerst behandeln.
via StZ: Kliniken in Deutschland – Juristin: Impfstatus bei Triage-Entscheidungen berücksichtigen