POL-DO: Polizei geht gegen unangemeldete “Querdenker-Spaziergänge” in Dortmund und Lünen vor – Dortmunder Polizeipräsident wertet das Vorgehen als vorsätzliche Verletzung des Versammlungsrechts

Die Dortmunder Polizei wird ab sofort mit aller Konsequenz gegen unangemeldete “Spaziergänge” der Querdenker-Szene in Dortmund und Lünen vorgehen. Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange hat sich heute mit seiner Führungsspitze beraten und beschlossen, diese nicht angemeldeten Versammlungen zu unterbinden, bzw. rechtlich gegen die Verantwortlichen und Teilnehmer dieser Aktionen vorzugehen. Diese sogenannten “Spaziergänge” sind eindeutig Protestversammlungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen und als solche anmeldepflichtig. Sie beschäftigen mittlerweile immer mehr Städte und Kommunen in Deutschland. Die Verabredungen erfolgen in Chats, nicht selten im Messengerdienst “Telegram”. Dabei verzichten die Verantwortlichen bewusst und gewollt auf die Anmeldung ihrer Versammlung bei den zuständigen Behörden. Für die Polizei wird es damit unmöglich, den Schutz von Versammlungen zu planen, notwendige Auflagen zu verfügen und Konkurrenzen mit anderen möglichen Versammlungen zu prüfen. Der Schutz von diesen oder mehreren miteinander konkurrierenden Versammlungen wird insbesondere der Polizei dabei deutlich erschwert. Hinzu kommt, dass sich die Verantwortlichen durch Umgehung des Versammlungsrechts durch die Bewahrung ihrer Anonymität den Auflagen der Behörden zu entziehen versuchen. Der Verfassungsschutz des Landes NRW stellt bezogen auf die Querderdenker-Szene eine zunehmende Bereitschaft zur Gewalt und eine klare Radikalisierung und Enthemmung fest. Hass und Hetze gegen Verantwortliche in der Politik und Handelnde bei den Sicherheitsbehörden nehmen immer mehr zu, explizit sollen Guerillataktiken in der Szene thematisiert werden, dazu können und müssen auch die so bezeichneten”Spaziergänge” gerechnet werden.”

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