Seit knapp einer Woche gilt in Sachsen die 2G-Regel. Nun will die AfD-Fraktion des Landes dagegen klagen. Die Maßnahme widerspreche dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht gerichtlich gegen die neue Corona-Schutzverordnung vor. Die Abgeordneten wollen vom Verfassungsgerichtshof die 2G-Regel überprüfen lassen, wie die Fraktion am Sonntag mitteilte. Sachsen hatte am Montag (7. November) als erstes Bundesland die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken dürfen, ein negativer Test reicht nicht mehr. AfD: Diskriminierung der Ungeimpften. “Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig”, sagte Fraktionschef Jörg Urban. Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten, kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

via t-online: “Läuft auf Impfzwang hinaus” – AfD in Sachsen klagt gegen 2G-Regelung