Ab Freitag gilt in Sachsen die Corona-Vorwarnstufe. Demonstrationen sind nur noch stationär und für höchstens 1000 Teilnehmer zulässig. Die Großdemo der „Querdenker“-nahen „Bewegung Leipzig“ ist somit nicht wie geplant möglich. Insgesamt 16 Versammlungen sind für Samstag angemeldet – die Teilnehmer halten an ihrem Kommen fest. Nun ist es offiziell: Weil auf den Normalstationen sächsischer Kliniken den fünften Tag in Folge über 650 Corona-Patienten behandelt wurden, gilt ab Freitag in Sachsen die so genannte Vorwarnstufe. Die Verschärfung der Regeln sieht auch empfindliche Einschränkungen von Versammlungen vor. Das bestätigte am Mittwochnachmittag die Stadt auf Nachfrage von LVZ.de: „Gemäß § 12 Abs. 1 SächsCoronaSchVO sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes während der Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 1000 Personen begrenzt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitgezählt.“ 16 Versammlungen angemeldet: Allein für Samstag wurden aber laut Stadt bisher 16 Versammlungen in Leipzig angemeldet, mehrere davon als Demonstrationszüge, also nicht ortsfest. So ruft auch die der „Querdenker“-Szene nahestehende „Bewegung Leipzig“ zu einer erneuten Kundgebung auf. Angemeldet waren unter dem Motto „Freiheit, Gleichheit, Solidarität“ ursprünglich bis zu 3000 Teilnehmer.

via lvz: Verschärfte Corona-Regeln – Großdemo der „Querdenker“-Szene um den Leipziger Ring verboten

siehe auch: STADT SCHIEBT RIEGEL VOR: “QUERDENKER”-DEMO IN LEIPZIG WIRD ANDERS ALS GEPLANT. Vor einem Jahr ist eine “Querdenken”-Demo in Leipzig völlig aus dem Ruder gelaufen. Am Samstag wollten Gegner der Corona-Maßnahmen Jubiläum feiern – und erneut zu Tausenden demonstrieren. Der Plan hat nun jedoch einen Dämpfer erhalten. Denn wie Leipzigs Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte, ist mittlerweile die Vorwarnstufe in Sachsen erreicht. Versammlungen sind dadurch ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 1000 Personen begrenzt. Geimpfte oder genesene Personen würden bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitgezählt.