Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt. Die NSU-Terroristin will das nach Informationen des SPIEGEL nicht hinnehmen. Sie wendet sich an das Verfassungsgericht. Beate Zschäpe akzeptiert ihre rechtskräftige Verurteilung wegen Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen des NSU nicht. Die 46-Jährige sieht sich in ihren Grundrechten verletzt und hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Ihre Anwälte wollen erreichen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) wie im Fall André E. auch im Fall Zschäpe einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt und neu über ihre Revision entscheidet. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Zschäpe im Juli 2018 als Rechtsterroristin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt. Drei Jahre später, im August 2021, verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision in allen wesentlichen Punkten als »offensichtlich unbegründet«. Der BGH-Senat entschied ohne Verhandlung per Beschluss. Die Verteidigung hält das für unzulässig.

via spiegel: NSU-Urteil – Zschäpe geht gegen BGH-Entscheidung vor