Die Unterlassungsklage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen einen Parteifreund, der ihn als Alkoholiker bezeichnete, wurde vom Landgericht Regensburg abgewiesen. Nun bleibt Erhard Brucker nur noch der Gang vor das Oberlandesgericht Nürnberg. Vergangene Woche ist der Regensburger AfD-Stadtrat mit seiner Unterlassungsklage gegen einen Parteifreund gescheitert. Sebastian Durden, Stadtratskandidat bei der letzten Kommunalwahl (Listenplatz 3), hatte Brucker im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Anfang Februar als „Alkoholiker“ bezeichnet. Das Landgericht Regensburg hielt diese Aussage für zulässig und wies Bruckers Klage ab. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Durden wurde aufgehoben. „Alkoholiker“-Aussage vor Gericht: „Werturteil mir Tatsachenbestandteilen“ Zwar greife Durdens Äußerung „in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein“, so Richter Gerhard Lindner. Es handle sich um ein „Werturteil mir Tatsachenbestandteilen“. Deshalb habe abgewogen werden müssen zwischen Bruckers Persönlichkeitsrecht, das sich von „der Würde des Menschen ableitet, egal wo er herkommt“ und Durdens Meinungsäußerungsfreiheit. Lindner führt drei Gründe an, weshalb diese Abwägung zugunsten von Durden ausfällt und Bruckers Klage abgewiesen wird. Zum einen habe Durden mit seiner Aussage Brucker nicht herabsetzen wollen. Ihm sei es darum gegangen, Schaden von der Partei abzuwenden. Durden habe die Mitglieder vor den damals anstehenden Neuwahlen warnen wollen und von Brucker forderte er getreu dem AfD*-Slogan „Mut zur Wahrheit“ eingefordert. Zum zweiten sei die Alkoholiker-Äußerung nicht öffentlich, sondern im Rahmen einer geschlossenen Parteiveranstaltung getroffen worden, bei der lediglich knapp 50 Mitglieder anwesend waren. „Alkoholiker“-Klage gegen Parteifreund: In der AfD gab es ständig Streit Der dritte und wichtigste Grund: Die „Alkoholiker“-Aussage beruhe „auf Beobachtungen, die ein Alkoholproblem nahelegen“. So hatte Durden auf Nachfragen des Gerichts erklärt, dass Brucker eigentlich „ständig betrunken“ sei. Als Beispiele hatte er Vorstandssitzungen angeführt, bei denen der damalige Vorsitzende und heutige Stellvertreter „regelmäßig mehr als sechs Halbe” getrunken habe. Auch bei einer Veranstaltung des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner sei Brucker durch seinen alkoholisierten Zustand unangenehm aufgefallen. Zudem soll der AfD-Stadtrat nachts bei Mitgliedern angerufen haben – betrunken. Eidesstattliche Versicherungen von anderen Parteimitgliedern bestätigen dies. Die Gerichtsverhandlung gewährte einen seltenen Einblick in die Zustände innerhalb der Regensburger* AfD. So soll es laufend Streit gegeben haben. Brucker hat sich Durden zufolge sogar „aus der Parteikasse bedient“ und ohne entsprechenden Vorstandsbeschluss 800 Euro für einen Erstwählerbrief verwendet. Als ein anschließender Umlaufbeschluss erst „in die Hose“ gegangen sei und dann abgelehnt wurde, habe Bruckers Stadtratskollege Thomas Straub den Betrag beglichen.
Trump Turned to Nazi Memorabilia Collector for White House Statues
Three statues on display in the Rose Garden belong to billionaire Harlan Crow who owns Hitler artifacts. Three statues now displayed in Donald Trump’s White House Rose Garden are on loan from billionaire Republican donor Read more