Die sächsische AfD hat bei der Bundestagswahl 10 Direktmandate gewonnen. Deshalb zieht die Landesliste der AfD nicht, weil die AfD schon über die Direktmandate so viele Abgeordnete in den Bundestag schickt, wie ihr vom Zweitstimmen-Ergebnis her zustehen. Einige AfD-Politiker, die nur auf der Landesliste stehen und kein Direktmandat gewonnen haben, gehen deshalb leer aus. So auch Jens Maier aus Dresden. Er muss nun überlegen, wie es für ihn weitergeht. Seit 2013 ist Jens Maier Mitglied der AfD. Bei der Bundestagswahl 2017 zog er über die Landesliste der AfD Sachsen in den Bundestag ein. Besonders was Jens Maier angeht, wird in den sozialen Medien viel über die möglichen Konsequenzen seines Mandatsverlustes spekuliert. Denn Maier hat vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet. Wird er nun diese Tätigkeit wieder aufnehmen? Laut Abgeordnetengesetz kann er einen entsprechenden Antrag stellen, vom Tag der Antragstellung an hätte er auch wieder Anspruch auf Gehalt. Auf Nachfrage von MDR Sachsen teilte Jens Maier mit, dass er sich noch nicht entschieden habe, wie es beruflich für ihn weitergeht. Einstufung als Rechtsextremist Sollte er wieder als Richter in Sachsen arbeiten wollen, würde Maier höchstwahrscheinlich ein Disziplinarverfahren ins Haus stehen. Der Grund: Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Von Richtern wird aber in besonderem Maße Verfassungstreue erwartet.

via mdr: Wird AfD-Politiker Jens Maier wieder als Richter arbeiten?