Offenbar wegen interner Querelen legte die Bremer AfD keine eidesstattliche Versicherung für die Bundestagswahl vor. Nun wird die Landesliste von der Abstimmung ausgeschlossen. Die Partei will dagegen Widerspruch einlegen. Die AfD darf in Bremen vorerst nicht zur Bundeswahl antreten. Wie der Landeswahlleiter dem SPIEGEL bestätigte, wurde die Landesliste der Partei vom Landeswahlausschuss nicht zur Abstimmung am 26. September zugelassen. Ein entsprechendes Votum des Landeswahlausschusses fiel demnach einstimmig aus. Die AfD kann damit nicht bundesweit zur Wahl antreten. Zuvor hatte das Portal Wahlrecht.de darüber berichtet. Allerdings will die Partei nun vor dem Bundeswahlleiter Widerspruch einlegen. Hintergrund der Entscheidung des Bremer Landeswahlausschusses ist, dass die Partei versäumt hatte, die Einhaltung der wahlgesetzlichen Vorschriften eidesstattlich zu versichern. Der Landeswahlleiter empfahl daraufhin, die AfD nicht zur Wahl zuzulassen.
via spiegel: Fehlende eidesstattliche Versicherung – Wahlausschuss lässt AfD Bremen nicht zur Bundestagswahl zu
